Kontakt
Geschäftsstelle der Personalräte
Doberaner Straße 115
18057 Rostock
Sekretariat
Tel.: +49 (0) 381 498 - 5751
Tel.: +49 (0) 381 498 - 5752
Kurzinformationen zu
Für wissenschaftliche Beschäftigte an einer Hochschule des Landes (Oberassistenten, Oberingenieure, wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter, Lehrkräfte für besondere Aufgaben) werden an den Hochschulen besondere Personalräte gewählt.
Das Gesetz* findet keine Anwendung auf:
- Professoren,
- Hochschuldozenten,
- Honorarprofessoren,
- Gastprofessoren und -dozenten,
- nebenamtliche oder nebenberufliche Lehrkräfte für besondere Aufgaben,
- Lehrbeauftragte,
- Lehrstuhlvertretungen,
- studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte.
*Personalvertretungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern
Das Gesetz* findet keine Anwendung auf die studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte.
Allerdings werden die Belange der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte im Rahmen der allgmeinen Aufgaben durch den Personalrat für die wissenschaftlich Beschäftigten vertreten (§61 i.V.m §76 des Gesetzes*).
*Personalvertretungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern
Die Beschäftigten, die nicht wissenschaftliche Beschäftigte sind, wählen eigene Personalräte.
Die Jugend- und Ausbildungsvertretung (JAV) ist eine Interessenvertretung der Jugendlichen und der Azubis der Universität Rostock.
Die JAV wird alle zwei Jahre von euch Azubis und Jugendlichen gewählt und besteht aus Arbeitnehmern, die
- das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder
- in ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind.
Wir stellen uns vor
(ohne Anspruch auf Vollständigkeit, externe Links)
An der Universität Rostock
AnsprechpartnerInnen
Informationen und AnsprechpartnerInnen für Studienberatung und Studierende
In Mecklenburg-Vorpommern
- Hauptpersonalrat beim Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten
(HPR (W)) - Hauptschwerbehindertenvertretung beim Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten
(HSBV (W)) - Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
Personalräte sowie Jugend- und Ausbildungsvertretung bieten Möglichkeit zur spezifischen Wahrnehmung Ihrer Interessen als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Personalbereich bei unserem Arbeitgeber Universität Rostock. Durch Gesetze des Bundes und des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind Ihre Rechte und unsere Möglichkeiten festgeschrieben. Diese Seiten sollen Ihnen Informationen bieten und Sie anregen, bewusster Ihre Rechte zu nutzen.
Personalräte können nur handeln, wenn sie über die notwendigen Informationen verfügen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, kommen Sie mit Ihren Problemen rechtzeitig zu uns, Sie haben ein Recht darauf. Die Personalräte sind selbstverständlich zur Vertraulichkeit verpflichtet. In Zusammenarbeit mit der Dienststellenleitung haben wir die Aufgabe, den Betriebsfrieden zu sichern. Neben den Belangen des Einzelnen müssen wir die Interessen der Gesamtheit der Mitarbeiter berücksichtigen.