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Übersicht



Familienfreundliche Hochschule

Zertifikat audit familiengerechte hochschule

Das nebenstehende Logo "Zertifikat zum auditfamiliengerechte hochschule" schmückt einige Web-Seiten der Universität Rostock. Es ist kein "Gestaltungselement" - dahinter steckt die Absicht an der Universität Rostock die Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie zu verbessern. Über die Identifikation von Verbesserungspotentialen und Gestaltung von Anreizsystemen soll eine Mentalitäts- und Bewusstseinsveränderung beim Umgang mit dieser Thematik geschaffen werden, um u.a. die Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten und dieStudienbedingungen der Studierenden zu verbessern.

Informationen zu bereits umgesetzten und geplanten Maßnahmen im Rahmen des audits familiengerechte hochschule sowie Ratgeber und Linksrund um das Thema "Familie" finden Sie über die nachfolgenden Links:

Familienbüro (Seiten der Universität Rostock)

Vertretungsmöglichkeit bei Mutterschutz und Elternzeit

Sowohl für die Zeit des Mutterschutzes als auch während der Elternzeit ist eine 100%-ige Vertretung für eine aus dem Haushalt der Universität Rostock bzw. aus Drittmitteln finanzierten Stelle möglich.

Für den Zeitraum des Mutterschutzes bekommt die Universität als Arbeitgeber die Kosten, die ihr für die werdende Mutter entstehen (Zuschuss zum Mutterschaftsgeld) über das sogenannte Umlageverfahren U2 nach dem Aufwendungsausgleichgesetz erstattet. Das bedeutet, dass die Universität für die 14 Wochen Mutterschutzfrist und bei individuellen Beschäftigungsverboten außerhalb dieser 14 Wochen Mutterschutz keine Ausgaben hat und für diesen Zeitraum Mittel zur Verfügung stehen, um eine Vertretung in vollem Umfang zu bezahlen.

Während der Elternzeit ist ebenso eine 100%-ige Vertretung möglich.

Diese Regelung gilt für Angestellte und Auszubildende, unabhängig davon, ob deren Stelle aus dem Haushalt der Universität Rostock oder aus Drittmitteln finanziert wird. Beamte erhalten ihre Besoldung bis zum Ende der Mutterschutzfrist. Eine Vertretung für Beamte kann somit erst ab dem Beginn der Elternzeit erfolgen.

Details zur Einstellung einer Vertretung und nähere Informationen hierzu erhalten Sie beim Personaldezernat:

Dezernat Personal und Personalentwicklung (Seiten der Universität Rostock)