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Geschäftsstelle der Personalräte
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Übersicht



Arbeitsrecht und Arbeitskampf

Arbeitskampf

Einschlägige Urteile des Bundesarbeitsgerichts

„Eine Abmeldepflicht beim Arbeitgeber wäre auch mit der wirksamen Ausübung des Streikrechts nicht vereinbar, da der Entschluss der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Streikteilnahme durch zusätzlichen psychologischen Druck erschwert würde. Arbeitnehmer sind nicht verpflichtet, ihre Streikbeteiligung vor Streikbeginn anzukündigen; sie können ihre Absicht bezüglich der Beteiligung an einem bevorstehenden Streik dem Arbeitgeber gegenüber verschweigen.“
( BAG 12.11.1996 – 1AZR 364/96)

„Es besteht auch keine Pflicht, beim Verlassen des Betriebes zum Zwecke der Streikbeteiligung gegebenenfalls dort vorhandene Zeiterfassungsgeräte zu bedienen. Aufgrund der Beteiligung am Streik ist die Pflicht zum Ausstempeln aufgehoben. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beteiligen sich an einem Streik, um dem Arbeitgeber ihre Arbeitskraft zu entziehen. Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Verlassen des Betriebs Ausstempeln können sie anschließend dem Arbeitgeber gegenüber die geschuldete Arbeitsleistung nicht mehr vorenthalten. Streiken während der Freizeit ist keine Streikteilnahme.“
(BAG 26.07.2005, Az 1 AZR 133/04)

Interessante Links

> Streik (Seiten der GEW)
> Streiks sind unser gutes Recht (Seiten der ver.di)

Informationen zum Nachlesen

(ohne Anspruch auf Vollständigkeit, externe Links)

Arbeitsrecht

Informationen zum Nachlesen

  • Gesetz über die Familienpflegezeit (Familienpflegezeitgesetz - FPfZG)
    > Informationen (externer Link)
  • Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)
    > Informationen (externer Link)
  • Altersteilzeitgesetz (AltTZG)
    > Informationen (externer Link)
  • Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
    > Informationen (externer Link)
  • Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)
    > Informationen (externer Link)
  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
    > Informationen (externer Link)
  • Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG)
    > Informationen (externer Link)
  • Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WissZeitVG)
    > Informationen (externer Link)
  • Grundsätze über die Durchführung der Gleitenden Arbeitzeit (Beschluss der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern)
    > Informationen (externer Link)
  • Personalrechtliche Rundschreiben auf dem Dienstleistungsportal der Universität Rostock
    >
    Informationen (externer Link, Anmeldung erforderlich)