Personalrat für wissenschaftliche Beschäftigte (WPR)

Vertritt auch die Belange der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte im Rahmen der allgemeinen Aufgaben

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Kurzinformationen zu

Personalversammlung

Der Personalrat hat mindestens einmal im Kalenderjahr eine Personalversammlung durchzuführen und auf dieser einen Tätigkeitsbericht zu erstatten.



Personalversammlungen

für wissenschaftliche Beschäftigte sowie studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte der Universität Rostock

Hinweis: Unsere Tätigkeitsberichte finden Sie unter > Berichte.

Nachlese zur Personalversammlung des wissenschaftlichen Personals November 2023

Als Gäste konnten wir aus der Universitätsleitung die Rektorin, Frau Prof. Prommer, und den studentischen Prorektor, Herrn Döscher, begrüßen; Herr Dr. Volle vertrat den Personalservice und Herr Packhäuser war als zuständiger Gewerkschaftssekretär von ver.di anwesend.

Das Hauptthema der Personalversammlung war die Arbeitszeiterfassung – es hatte den größten Zeitanteil von den Beiträgen des WPR und auch bei der Diskussion. Diesem Thema werden wir uns in dieser Nachlese auch entsprechend widmen.

Gleich nach der Begrüßung erhielt die Rektorin, Frau Prof. Prommer, das Wort zu einem Redebeitrag. Sie gab Einblick in eines der aktuellen Vorhaben des Rektorats, das sich der Entwicklung der Personalstruktur im wissenschaftlichen Bereich widmet. Bezug nehmend auf die zwei Mittelbautage und auf Gespräche mit dem WPR kündigte sie an, die Arbeits- und Qualifizierungsbedingungen des wissenschaftlichen Mittelbaus verbessern zu wollen, unabhängig von der derzeit völlig ungewissen Novellierung des  WissZeitVG. Insbesondere der Personengruppe der Postdocs soll mehr Beachtung, und in Form von mehr unbefristeten Stellen nach Möglichkeit auch mehr Perspektive an unserer Universität, geboten werden. Trotz drängender Folgetermine blieb Frau Professor Prommer bis zum Endes des WPR-Beitrags zur Arbeitszeiterfassung.

Ein Standard-Tagesordnungspunkt in jeder Personalversammlung ist der Tätigkeitsbericht des WPR über die vergangenen 12 Monate. In bewährter Weise wurde dieser Bericht in kürzerer, mündlicher Form gegeben, unterstützt von einigen Folien mit wichtigen Stichworten und Zahlen zur Personalratsarbeit. Der ausführliche schriftliche Tätigkeitsbericht ist seit dem 27.11.23 auf der Webseite des WPR veröffentlicht. Der Bericht endet mit der Ankündigung, dass die nächsten Wahlen zu den Personalvertretungen im Mai 2025 anstehen und für eine künftige wirksame Interessenvertretung dringend neue Interessenten gebraucht werden, die bereit sind, für den WPR zu kandidieren. 

Im letzten inhaltlichen Beitrag der Personalversammlung gab Herr Packhäuser in einem kurzen und informativen Statement Einblick in die Ausgangslage und den aktuellen Stand der Tarifrunde zum TV-­L. Dieses Thema hatte sich aus einer Liste von drei Themen in einer Stoodle-Umfrage (stud.ip) durchgesetzt.

Zum inhaltlichen Schwerpunkt der Personalversammlung: Arbeitszeiterfassung

Vor dem Hintergrund der Rechtslage, die eine Erfassung der Arbeitszeit unvermeidlich verpflichtend vorsieht (BAG-Urteil, bevorstehende Novellierung des Arbeitszeitgesetzes) hatte der WPR im Sommer eine Befragung durchgeführt.

Zielstellung:

  • Einstellungen und Sachkenntnisse zum Thema Zeiterfassung sowie angrenzenden Themen zur Arbeitszeit herausfinden,
  • um bei der Entwicklung und Einführung einer Arbeitszeiterfassung für das wissenschaftliche Personal an der UR
    -  über Irrtümer und Sachverhalte aufzuklären,
    - um Ängsten und Sorgen begegnen zu können sowie die
    - Akzeptanz einer Dienstvereinbarung zur Umsetzung der Zeiterfassung zu stärken.

Aus diesem Grund hatte die Befragung einen eher qualitativen Charakter mit vielen Möglichkeiten der Freitexteingabe; gleichwohl erbrachte die erfreulich zahlreiche Teilnahme (ca. ein Drittel der Zielgruppe) auch im quantitativen Sinne eine gute Datenbasis.

Die Präsentation des WPR steht wie immer unter dieser Nachlese auf der Webseite des WPR zur Verfügung. Die Befragung und ihre Ergebnisse werden systematisch und nach Kategorien geordnet dargestellt. Wir möchten Sie ausdrücklich ermutigen, sich die Folien im Detail anzusehen.

Unsere Auswertung ergab, dass im Kontext Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung zwei weitere Aspekte eine entscheidende Rolle spielen: Arbeitsort und Arbeitsaufgaben. Während der Vorstellung der wichtigsten Ergebnisse der Befragung arbeiteten wir heraus, dass die Faktoren Arbeitszeit, Arbeitsort und Arbeitsaufgaben im professionellen Kontext von Forschung und Lehre durch drei weitere Faktoren beeinflusst werden bzw. in Wechselwirkung mit ihnen stehen:

  • Arbeitskultur
  • Arbeitsbedingungen
  • Macht, Hierarchie und Abhängigkeit

Diese drei Faktoren haben einerseits das Potential, Unsicherheit und Intransparenz zu begünstigen, können andererseits aber durch eine aktive Interessenvertretung und kompetente Führungskräfte positiv gestaltet werden. Als größte Herausforderung wird sich sehr wahrscheinlich der Umgang mit der (zusätzlichen) Qualifizierungsarbeitszeit erweisen.

Wenig überraschend ging es in der folgenden Diskussion um genau die Themen, die sich aus diesem Spannungsfeld ergeben. Nach der Klarstellung, dass die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung real besteht – wie Herr Dr. Volle unmissverständlich bestätigte – ging es im Wesentlichen um die Frage, wie eine Erfassung so gestaltet werden kann, dass sie die Spezifik der Arbeit in Forschung und Lehre nicht negativ beeinflusst und dadurch eine möglichst hohe Akzeptanz findet.
Herr Dr. Volle verwies darauf, dass eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen beim Verantwortungsbewusstsein der Führungskräfte liegt. Die Bemerkung traf auf Zustimmung bei den Anwesenden, wobei nicht ganz klar war, welchen Zweck sie in einem Kreis hat, in dem die Adressaten nicht vertreten waren.

Im Vorfeld der Personalversammlung haben sich die Mitglieder des WPR mit zwei uns bekannten Tools zur Zeiterfassung etwas genauer beschäftigt. Um einen Eindruck zu vermitteln, was es in der Praxis im sehr nahen Umfeld schon gibt, stellten wir diese kurz vor:

  • die Dienstvereinbarung zur Gleitzeit für das Personal in Technik und Verwaltung der UR mit der dort geregelten Zeiterfassung und dem daraus folgenden Zeitkonto;
  • das elektronische Dienstplansystem der UMR (SPExpert mit dem ESS-Tool, in dem die Beschäftigten neben der Erfassung der eigenen Arbeitszeit noch diverse andere, z. T. sehr klinikspezifische, Optionen haben - bis hin zur Beantragung von Urlaub).
    SPExpert wird im Moment schrittweise in der gesamten Unimedizin eingeführt und wird auch für das nichtärztliche wissenschaftliche Personal in Lehre und Forschung gelten.

Die Diskussion mit den anwesenden wissenschaftlichen Beschäftigten war für uns zum einen die Bestätigung unserer Vermutungen und Befürchtungen, was Vorbehalte und Wissensdefizite zum Thema Arbeitszeit und deren Erfassung betrifft. Andererseits war der Austausch aber auch eine Ermutigung und Bestätigung unserer Motivation, eine praxistaugliche und realistische Erfassung der Arbeitszeit anzustreben.

In der Präsentation, die wir Ihnen noch einmal zum Nachlesen empfehlen, werden die wichtigsten rechtlichen und tariflichen Regelungen zum Thema Arbeitszeit und die Herausforderungenbzgl. der Umsetzung zusammengefasst.

Sehr deutlich wurde in der Personalversammlung, dass das Ziel „Arbeit muss sichtbar sein“ nicht nur innerhalb des WPR Konsens ist, sondern auch von vielen der Beschäftigten, die wir vertreten, geteilt wird.

Marika Fleischer, Vorsitzende des Personalrats für die wissenschaftlichen Beschäftigten

Dateien/Vorträge


Rückblick auf die Teilpersonalversammlung für studentische Hilfskräfte am 01.11.2023

Die Teilpersonalversammlung für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte am 01.11.2023, organisiert vom Wissenschaftlichen Personalrat (WPR), versammelte eine vielfältige Gruppe engagierter Teilnehmer und Teilnehmerinnen und bot eine informative Agenda, die darauf abzielte, arbeitsrechtliche Themen zu beleuchten, Interessen zu vertreten und einen Raum für den Austausch von Herausforderungen und Ideen zu schaffen.

Nach einer herzlichen Begrüßung, die die Teilnehmenden willkommen hieß und den Zweck der Versammlung betonte, erhielten die Anwesenden eine Einführung in den Wissenschaftlichen Personalrat (WPR) sowie die beteiligten Gewerkschaften und weiteren Vertretungen ihrer Interessen. Dies ermöglichte einen Einblick in die Bedeutung der einzelnen Akteure und deren Rolle im Kontext der studentischen Beschäftigten.

Ein zentraler Teil der Versammlung konzentrierte sich auf arbeitsrechtliche Themen, darunter wissenswerte Informationen zu Urlaubsanspruch, Zeiterfassung, Arbeitsverträge und Tarifverträge. Die anschließende Möglichkeit, Anregungen aus dem Plenum zu diskutieren, bot Raum für offene Gespräche über individuelle Herausforderungen, Fragen und Probleme der studentischen Hilfskräfte. Dieser interaktive Teil stellte sicher, dass die Bedenken der Teilnehmer gehört wurden und förderte den Austausch von Erfahrungen. An der Klärung offen gebliebener Fragen, wie beispielsweise den Weiterbildungsanspruch von studentischen Hilfskräften im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeiten, ist der WPR interessiert und wird entsprechende Möglichkeiten prüfen und mit der Hochschulleitung besprechen.

Ein weiteres Highlight der Veranstaltung war die Vorstellung der TVStud-Initiative, die darauf abzielt, die Interessen der studentischen Beschäftigten und die Verhandlungen zu einem Tarifvertrag für studentische Beschäftigte zu stärken. Die Teilnehmenden erhielten Einblicke in die Ziele und Möglichkeiten dieser Initiative und konnten sich aktiv darüber austauschen.

Die Versammlung schloss mit einer Verabschiedung, die die Teilnehmer ermutigte, die gewonnenen Erkenntnisse in ihre tägliche Arbeit einzubringen. Insgesamt war die Teilpersonalversammlung eine erfolgreiche Veranstaltung, die nicht nur wichtige arbeitsrechtliche Fakten vermittelte, sondern auch Raum für den Austausch und die Vernetzung unter den studentischen Hilfskräften schuf. Die Teilnehmenden wurden ermutigt, weiterhin aktiv für ihre Belange einzutreten und die gemeinsame Stärke in Lehre und Forschung zu betonen.

Ein besonderer Dank gilt dem Prorektor für studentische Beschäftigte, Herrn Janne Döscher, für sein besonderes Engagement und die Bereitschaft, die Belange der studentischen Hilfskräfte in den Fokus zu rücken. Ebenso möchten wir Herrn Tobias Packhäuser von Ver.di, Herrn Paul Fietz von der GEW, Herrn Pierre Moder vom DGB und Frau Paulina Backs von der TV Stud Initiative für ihre aktive Teilnahme und wertvollen Einblicke danken. Ihre tatkräftige Unterstützung und wertvollen Beiträge haben maßgeblich dazu beigetragen, die Anliegen der studentischen Hilfskräfte hervorzuheben und wertzuschätzen.

Alle Informationen können der Präsentation zur Teilpersonalversammlung entnommen werden.

Für Rückfragen und als Ansprechpartnerin für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte stehe ich Ihnen gern zur Verfügung,

Vivien Peyer (Mitglied des WPR)

Dateien/Vorträge

  • TPV_sHK_wHK_2023-Rueckblick.pdf209 KBRückblick auf die Teilpersonalversammlung für studentische Hilfskräfte am 01.11.2023
  • TPV_sHK_wHK_2023-Praesentationen.pdf8 MBPräsentationen: • Grußworte der Interessenvertretung (WPR), von in der UR vertretenen Gewerkschaften, Studentischer Prorektor • Regeln der Arbeitswelt • Vorstellung der TVStud-Initiative; WPR
  • TPV_sHK_wHK_2023-Programm.pdf119 KBEinladung und Programm zur Teilpersonalversammlung für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte

Nachlese

zu Personalversammlungen des wissenschaftlichen Personals der Jahre

2022 ● erster Mittelbautag – mobile Arbeit

Nachlese zu den Personalversammlungen für wissenschaftliche Beschäftigte im Herbst 2022

Die inhaltlichen Schwerpunkte der Personalversammlung waren

Im folgenden Rückblick orientieren wir uns an diesen Schwerpunkten.

1) Die Personalversammlung 2022 war stark geprägt von den Ergebnissen des sehr gelungenen Ersten Mittelbautags an der UR vom Oktober.

Angeregt durch den dort gebotenen Eingangsvortrag, der die bundesweite Situation des Mittelbaus im Fokus hatte, wurde Frau Dr. Ziegler vom ZLB eingeladen, die eine wissenschaftlich fundierte Situationsbeschreibung zu den Promotionsbedingungen in M-V abgeben konnte. Zum Vergleich bezog sie sich auch auf die Ergebnisse unserer eigenen, 2010 veröffentlichten Umfrage zu motivierenden und demotivierenden Faktoren im Arbeitsalltag. Leider war es keine große Überraschung festzustellen, dass die (übermäßige) Belastung durch Arbeiten für den Lehrstuhl oder ein Projekt und – bei Promovierenden – die Qualität der Betreuung, nach wie vor die entscheidenden Faktoren für die Arbeitszufriedenheit sind.

Der Vortrag von Frau Dr. Ziegler wurde ergänzt durch einen Beitrag von Frau Kirsch vom Servicezentrum Personal- und Organisationsentwicklung, die mit eindrücklichen Worten für die Beteiligung an der für nächstes Jahr geplanten erneuten bundesweiten Befragung der Promovierenden (nacabs) warb. Der Grund liegt auf der Hand: eine gute Datenbasis verbessert die Chancen für die Umsetzung von berechtigten Änderungsvorschlägen.

Beide Vorträge und auch die Ergebnisse der WPR-Umfrage stellen wir in Stud.IP und auf der Webseite des WPR zur Verfügung (> Informationsmaterial).

Als Personalrat hatten wir die Ergebnisse der Diskussionen beim Mittelbautag ausgewertet und auf dieser Grundlage Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Dienstvereinbarung zur wissenschaftsadäquaten Vertragsgestaltung erarbeitet. Unsere Vorschläge stießen auf das Interesse der anwesenden wissenschaftlichen Beschäftigten und auch bei Frau Radtke, die als Referatsleiterin des Personaldezernats die Dienststellenseite bei dieser Personalversammlung vertrat.

In der Diskussion konnten wir weitere Hinweise aufnehmen und Fragen klären, z.B. zum Vorschlag, dem Fakultätsrat regelmäßig einen Promotionsbericht der Fakultät vorzustellen. Ob, wie Frau Radtke zu bedenken gab, die Verpflichtung zum Abschluss einer Betreuungsvereinbarung die Wissenschaftsfreiheit einschränkt, kann evtl. durch ein Gutachten geklärt werden. Der bei der Personalversammlung anwesende Vertreter der Gewerkschaft ver.di, Tobias Packhäuser, hat angeboten, ein solches Gutachten durch ver.di anzuregen.

Es war bisher nicht die übliche Praxis, dass Gewerkschafsvertreter bei den Personalversammlungen des wissenschaftlichen Personals auftraten, obwohl sie einen gesetzlichen Anspruch haben. Der sehr gute Eindruck, den das Auftreten der Vertreterinnen von GEW und ver.di beim Mittelbautag hinterlassen haben, hat uns als WPR wieder einmal daran erinnert, wie wichtig Gewerkschaften für die Durchsetzung der Interessen auch des wissenschaftlichen Personals sind. Beide Gewerkschaften hatten also in diesem Jahr die Gelegenheit zu einem Grußwort und die Anwesenheit des ver.di-Vertreters hat sich – siehe oben – unmittelbar bezahlt gemacht.

2) Ein zweiter inhaltlicher Schwerpunkt war das Thema „mobile Arbeit“.

Unser Ziel war es, über die jetzt gültigen Regelungen zu informieren und dafür zu werben.

Aus Sicht des WPR ist es ein großer Fortschritt, dass es jetzt Regeln zur Gewährung von mobiler Arbeit gibt. Auch innerhalb des wissenschaftlichen Personals war das keine Selbstverständlichkeit, auch wenn es in vielen Bereichen seit Jahren sehr gute Erfahrungen mit „home office“ gibt. Es mag etwas mehr Bürokratie sein, aber Arbeitsschutz, Arbeitszeitgesetz und Datensicherheit sind wichtige Faktoren im Arbeitsverhältnis. Die Wissenschaft steht nicht außerhalb der Gesetze, sie gelten auch für das wissenschaftliche Personal – einschließlich Professorinnen und Professoren. Für diese gelten auch die „Hinweise zur mobilen Arbeit“ – so wie für alle anderen Beschäftigten, während die Dienstvereinbarung nur für das von den Personalräten vertretene Personal gilt. In dieser Dienstvereinbarung ist z.B. festgelegt, an wen man sich im Konfliktfall wenden kann.

In der Diskussion konnten einige Missverständnisse ausgeräumt werden. So z.B. zur Frage der Haftung (► greift nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz) und zur Frage der Bürokratisierung (► eine schriftliche Vereinbarung wird aus Gründen der Rechtssicherheit empfohlen, ist aber nicht verpflichtend; Ausleihvereinbarung sollte selbstverständlich sein, Beachtung der Checklisten wird dringend empfohlen). Deutlich wurde, dass es mit den jetzt schriftlich dargelegten Regelungen zu keiner Verschlechterung kommen soll, wenn vor Ort eine langjährig bewährte Praxis gelebt wurde und wird.

Dem WPR liegt inzwischen auch eine Stellungnahme der Gewerkschaft ver.di vor, in der im Namen der ver.di-Mitglieder aus dem Bereich des wissenschaftlichen Personals der UR vorgeschlagen wird, eine „klarstellende Verschlechterungsklausel“ in die Dienstvereinbarung aufzunehmen. Wir nehmen diesen Vorschlag gern auf und werden ihn an den Gesamtpersonalrat und die Universitätsleitung weitergeben.

Frau Radtke erläuterte die evtl. verwirrenden Begrifflichkeiten: der Handlungsrahmen mobiles Arbeiten (Oberbegriff) besteht aus der Dienstvereinbarung, den Hinweisen und den Formularen/Checklisten. Auch sie betonte, dass die Regelungen ein erster Erfolg aber noch nicht perfekt sind und deshalb mit Sicherheit noch verbessert würden.

Ein weiteres angesprochenes Thema war die unterschiedlich ausgeprägte Führungskompetenz von Fachvorgesetzten. Angesprochen auf eine mögliche Verpflichtung zur Nutzung einschlägiger Qualifizierungsangebote und die Möglichkeit, entsprechende Qualifizierung als Kriterium im Berufungsverfahren hinzuzuziehen, verwies Frau Radtke auf die Grenzen von verpflichtenden und formalen Maßnahmen und regte stattdessen an, den Fokus auf einen Kulturwandel zu legen, der durch Angebote begleitet werden kann.

3) Tätigkeitsbericht des WPR

Das ist eine „Pflichtaufgabe“, der wir in zweierlei Form nachkommen: Während der Personalversammlung wurden in einem kurzen Beitrag die Arbeitsfelder des WPR vorgestellt und mit einigen Zahlen und Fakten unterlegt. An dieser Stelle besteht immer die Möglichkeit für Nachfragen. Den ausführlichen Bericht in Schriftform haben wir auf Stud.IP und unserer Webseite veröffentlicht (> Berichte); er erscheint auch als Teil des Info-Hefts der Personalräte, Ausgabe 3/22.

Alle Beiträge des WPR zur Personalversammlung sind in der Datei <Vortrag Personalversammlung 30 November 2022.pdf> zusammengefasst, die ebenfalls in Stud.IP und auf der WPR-Webseite zur Verfügung steht (> Informationsmaterial).

Mit der Einrichtung der Veranstaltung „Wissenschaftliche Beschäftigte und Hilfskräfte Universität Rostock“ scheint es uns gelungen zu sein, mehr Beschäftigte als bisher zu erreichen. Wir haben uns vorgenommen, diese Plattform konsequent zu nutzen und dort weiterhin Informationen zugänglich zu machen.

4) Schlussbemerkung

Ein gesundheitliches Risiko ist niemand eingegangen. Mit weniger als 50 Personen war der Hörsaal Arno Esch nur sehr mäßig gefüllt, Abstände konnten eingehalten werden.

Ein weiteres Mal fragen wir uns, warum sich nur so wenige Angehörige des wissenschaftlichen Mittelbaus die Zeit nehmen, zur Personalversammlung zu kommen, wenn diese Veranstaltung doch die entscheidende Gelegenheit für sie ist, sich vor Ort mit ihrer Interessenvertretung auszutauschen und ihre Meinung zu äußern. Der Mittelbautag hat es gezeigt – Interesse und Engagement sind durchaus vorhanden. Umso mehr freuen wir uns über das Interesse derjenigen, die den Weg in den Ulmencampus gefunden haben.

Marika Fleischer, Vorsitzende des Personalrats für die wissenschaftlich Beschäftigten, Dezember 2022

Informationsmaterial

Dateien/Vorträge

2021 ● Befristungsregeln für Arbeitsverhältnisse in der Wissenschaft sowie Präsenz – Hybrid – online

Der WPR informiert: auch 2021 keine Personalversammlung

aber umfangreiche Informationen und Gesprächsangebote im online-Format

Die Personalversammlung gehört zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben eines Personalrats. Der Personalrat für die wissenschaftlich Beschäftigten hat sich dieser Aufgabe immer mit großem Engagement gestellt und bis 2019 jedes Jahr im November zwei Teilpersonalversammlungen an unterschiedlichen Standorten und zu unterschiedlichen Zeiten durchgeführt, um möglichst vielen Angehörigen des Mittelbaus die Teilnahme zu ermöglichen. 

Im vergangenen Jahr entfiel die Personalversammlung auf Grund der Pandemiesituation komplett, der Tätigkeitsbericht wurde aber wie immer elektronisch zur Verfügung gestellt. 

In diesem Jahr wäre die Durchführung einer Personalversammlung in Präsenz grundsätzlich möglich. Angesichts der zu beachtenden Auflagen zu Raumgröße, Hygieneauflagen und Kontaktdatenerfassung haben wir uns aber entschlossen, einen anderen Weg zu gehen:

  1. Der Tätigkeitsbericht des WPR, der in der Personalversammlung üblicherweise in Kurzform erfolgte, wird wie immer auf unserer Webseite veröffentlicht.
  2. Zu den Themen, die wir in der Personalversammlung in Form von Vorträgen angesprochen hätten, werden wir auf unserer Webseite umfangreiche Informationen einstellen. 
  3. Wir bieten zwei online-Treffen mit WPR-Mitgliedern an, um uns und Ihnen die Möglichkeit zu geben, zum Tätigkeitsbericht und zu den vorgestellten Themen ins Gespräch zu kommen, Fragen zu stellen, weitere Anliegen an uns heranzutragen – kurz:
    ⇒ Sie können Ihre Interessenvertretung kennen lernen und Ihre Anliegen vorbringen und
    ⇒ wir können uns mit Ihnen austauschen, wie wir als Interessenvertretung für das wissenschaftliche Personal wirken können und sollen. 

Folgende Themen haben wir ausgewählt:

Schwerpunktthema: Befristungsregeln für Arbeitsverhältnisse in der Wissenschaft

  • Bundesrecht:  Wissenschaftszeitvertragsgesetz – Corona-Sonderregelungen – Stand Evaluierung WissZeitVG nach Novelle 2016
  • Landesrecht:  Befristungsregeln im Landeshochschulgesetz M-V
  • Uni-intern:  Dienstvereinbarung zur wissenschaftsadäquaten Vertragsgestaltung: aktueller Stand, Kündigung durch die Universitätsleitung zum 31.12.202.

In einem zweiten Schwerpunkt wollen wir auf die aktuelle Situation im Wintersemester 2021/22 eingehen:

  • Präsenz – Hybrid – online: Rückblick auf den Semesterbeginn aus Sicht der Interessenvertretung

Informationen zu den Themen 2021 (Anmeldung erforderlich)

Die online-Treffen mit WPR-Mitgliedern werden

  • am Mittwoch, den 24.11.21, 13 bis 15 Uhr und
  • am Donnerstag, den 25.11.21, 15 bis 17 Uhr

stattfinden. In unserer Rundmail haben wir die Einladungen zu diesen Treffen konkretisiert. 

Wir freuen uns auf die Gespräche mit Ihnen!

Ihr Personalrat für die wissenschaftlich Beschäftigten

2019 ● Arbeitszeit ↔ Wissenschaft – Neues LHG – Internationalisierung – Umfragen

Nachlese zu den Personalversammlungen für wissenschaftlich Beschäftigte im Herbst 2019

Arbeitszeit vs. Wissenschaft – Neues LHG – Internationalisierung – Umfragen

Zwei Veranstaltungen, beide mit interessiertem Publikum, aber sehr unterschiedlich, was die Reflexion der Inhalte in der Diskussion betrifft.

Wir hatten uns für die Tagesordnung viel vorgenommen. Neben dem obligatorischen Bericht über die Tätigkeit des WPR in den vergangenen 12 Monaten standen vier thematische Beiträge auf dem Plan:

  • Arbeitszeitrecht und Wissenschaft: (un)vereinbar?
  • Novellierung des Landeshochschulgesetzes: Vorstellung ausgewählter Regelungen
  • Internationalisierung an der Universität Rostock: Selbstläufer oder Problemkind?
  • Umfragen zu Beschäftigungsbedingungen: Problembenennung ohne Konsequenzen?

Der Beitrag zur Internationalisierung musste leider krankheitsbedingt entfallen. Das ist einerseits sehr bedauerlich, denn bereits vor den Personalversammlungen hatte dieses Thema Interesse hervorgerufen, und auch danach gab es Anfragen dazu. Andererseits hat sich die Tagesordnung im Nachhinein als doch etwas zu ambitioniert erwiesen und ein weiterer Beitrag hätte Aufmerksamkeit und Zeitbudget über Gebühr beansprucht.

Wir waren wie immer sehr daran interessiert, mit Ihnen über Ihre Meinungen, Anregungen, Kritik und Fragen ins Gespräch zu kommen. Das ist in beiden Veranstaltungen gelungen, wobei die sehr lebhafte und engagierte Diskussion am Donnerstag mit ca. 45 min Dauer erheblich über das übliche Maß hinausging. Selbstverständlich profitierte diese Veranstaltung davon, dass der Kanzler Herr Dr. Tamm als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung stand.

Das galt insbesondere für die Themen Bürokratieaufwand (am Beispiel Beschaffung) sowie Zusammenarbeit zwischen zentraler Verwaltung und Fakultäten. Sehr deutlich schilderte Herr Dr. Tamm die Anstrengungen zur Bürokratiebegrenzung und deren fast vollständige Erfolglosigkeit und benannte auch Gründe dafür. Interessant sein Appell, dass die Anwesenden die Ihnen zugänglichen Gelegenheiten nutzen mögen, die Problematik im politischen Raum anzusprechen. Die Situation scheint tatsächlich genau so dramatisch zu sein, wie sie vor Ort empfunden wird.

Das Thema Beanspruchung durch eigentlich wissenschaftsfremde Tätigkeiten im Feld Bürokratie war kein so völlig neues Thema für uns, ebenso wenig wie die in der Diskussion angesprochene doppelte Abhängigkeit von Promovierenden und die leider häufig daraus resultierende Ausbeutung sowie die in Einzelfällen schlechte bzw. nicht vorhandene Führungskompetenz bei Fachvorgesetzten im wissenschaftlichen Bereich. In diesem Zusammenhang gab es auch Fragen zum Inhalt von Tätigkeitdarstellungen, z.B. Zeitanteil für eigene Qualifikation und Lehre bei Beschäftigten in Drittmittelprojekten.  Erwartungsgemäß führten unsere Ausführungen zum Arbeitszeitrecht zu Nachfragen und erfreulicherweise auch interessanten Anregungen.

  • Unsere Haltung in dieser Angelegenheit und unser geplantes Vorgehen wurden begrüßt.
  • Keine Bestätigung war ersichtlich für die von Seiten der Unileitung und des Personaldezernats vorgebrachte Behauptung, eine Erfassung der Arbeitszeit sei dem wissenschaftlichen Personal nicht zuzumuten und würde von den Beschäftigten abgelehnt.

Ein weiteres klares Signal für uns, als Ihre Interessenvertretung, war die Reaktion auf das Thema Absehen von der Ausschreibung unbefristeter Stellen.

  • Auch hier fühlen wir uns in unserem Vorgehen bestätigt.
  • Gern nehmen wir die Anregung auf, eine Informationsveranstaltung zu Befristungsregeln und verwandten Themen für Promovierende zu initiieren. Wir werden uns mit der Graduiertenakademie in Verbindung setzen.

Während die anwesenden Beschäftigten am Mittwoch sehr deutlich ihr Unverständnis über den Umgang mit den Ergebnissen der Beschäftigtenumfrage zum Ausdruck brachten (Vorstellung der Ergebnisse im kleinen Kreis, wenig Information/keine deutlichen Einladungen; um Maßnahmen zu ergreifen, wird auf Rückmeldungen und Vorschläge von den Beschäftigten gewartet; die wissenschaftlichen Beschäftigten hätten Maßnahmenvorschläge von „oben“ erwartet; siehe zugehörigen Vortrag), war das für die Teilnehmenden der Donnerstagveranstaltung kein Diskussionsthema.

  • Unser Angebot bleibt: Schicken Sie Ihre Anregungen/Wünsche/Hinweise zu konkreten Maßnahmen in Ihrem Bereich (im Kontext der Beschäftigtenbefragung) an uns, den WPR. Wir geben sie weiter. Das gilt auch für anonyme Zusendungen, sofern sie sachlich und in der Form angemessen sind.

In der Diskussion der Veranstaltung am Donnerstag wurde die kritische Bewertung der Feierlichkeiten zum Unijubiläum durch die Teilnehmenden sehr deutlich formuliert. Vor allem die geringen Möglichkeiten für die wissenschaftlichen Beschäftigten im Mittelbau an Feierlichkeiten am Dienstag, 12.11.19, teilzunehmen und die Außenwirkung des Festumzugs als zentrale Veranstaltung wurden stark kritisiert.

Wie in den Vorjahren stellen wir die Beiträge des WPR an dieser Stelle zur Verfügung (siehe Informationsmaterial). Den ausführlichen Tätigkeitsbericht finden Sie unter > Berichte.

Für Anfragen jeglicher Art und Beratung stehen wir gern zur Verfügung.

Und zum Schluss ein wichtiger Hinweis:

Wenn Sie das hier Geschilderte interessant und relevant finden, haben Sie vielleicht auch Interesse daran, selbst im Personalrat aktiv zu werden. Denken Sie darüber nach und sprechen Sie uns an!

Marika Fleischer, Vorsitzende des Personalrats für die wissenschaftlich Beschäftigten

Informationsmaterial

Dateien/Vorträge

Links (Stand November 2019)

2018 ● Viel Zeit, etwas Neues und das Beste

Viel Zeit, etwas Neues und das Beste

Nachlese zu den Personalversammlungen für wissenschaftlich Beschäftigte im Herbst 2018

Hintergrund und Form
Die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit Ihres Personalrates sind im „Personalvertretungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern" (PersVG M-V) geregelt. Zu unseren Aufgaben gehört es unter anderem, für Sie eine Personalversammlung durchzuführen, auf der wir Sie über unsere Arbeit in den vergangenen zwölf Monaten informieren und Sie die Möglichkeit haben, mit uns ins Gespräch über aktuelle Themen zu kommen. Neben Ihnen laden wir zu diesen Personalversammlungen auch Vertreter der Universitätsleitung ein, damit alle Beteiligten sich gemeinsam über angesprochene Informationen und Fragestellungen austauschen können. Diese wertvolle Gelegenheit ergab sich für die diesjährigen Personalversammlungen nur beim zweiten der beiden angebotenen Termine, an dem der Kanzler der Universität Rostock, Herr Dr. Tamm, teilgenommen hat.

Um möglichst vielen die Teilnahme an der Personalversammlung zu ermöglichen und die Wege für Sie zu kurz zu halten, bieten wir Ihnen immer themengleiche Personalversammlungen an zwei Standorten und zu zwei Terminen an: am Mittwochnachmittag auf dem Ulmencampus und am Donnerstagnachmittag auf dem Campus in der Südstadt. An beiden Veranstaltungen nahmen jeweils etwa 20 Personen teil.

Inhalt
Zum ersten Tagesordnungspunkt gehörte der „Pflichtteil": unser Tätigkeitsbericht, den Sie auf unseren Webseiten in ausführlicher Form (siehe Berichte) nachlesen können. Eine Kurzfassung unseres Berichtes finden Sie im Infoheft 4/2018 sowie in Form einer Präsentation auf dieser Seite unter „Informationsmaterial".

Zudem hatten wir drei unterschiedliche Themen aus der Personalratspraxis vorbereitet. Auch diese drei Vorträge und die zugehörigen weiterführenden Informationen finden Sie auf dieser Seite unter „Informationsmaterial". Im Folgenden möchten wir die Inhalte zusammenfassen und auf die Diskussion eingehen:

• Der Tag hat 24 Stunden und dann kommt noch die ganze Nacht dazu …
Tarifliche und gesetzliche Regelungen zur Arbeitszeit und Möglichkeiten des Personalrats

Anlass für dieses Thema war das durch beharrliches Nachfragen der Personalräte im Oktober veröffentlichte Rundschreiben „Ansprüche auf Freizeitausgleich und Zeitzuschläge bei Überstunden bzw. Mehrarbeit (Oktober 2018)" zu wichtigen Arbeitszeitregelungen. Es war nicht das erste Mal, dass wir in einer Personalversammlung auf dieses Thema eingegangen sind, wie Sie es bereits in den Titeln der Personalversammlungen vergangener Jahre lesen können. An dieser Stelle sei besonders auf unsere Vorschläge zu einer Dienstvereinbarung „Arbeitszeitsouveränität" hingewiesen. Mit Blick auf die Fragen aus dem Kreis der Teilnehmenden und die Erläuterungen des Kanzlers sei noch einmal klargestellt:

  • Es gibt an der Universität Rostock keine Regelungen von Arbeitsort und Arbeitszeit für das wissenschaftliche Personal. Gäbe es solche Regelungen oder Festlegungen, wären diese dem Personalrat für die wissenschaftlich Beschäftigten (WPR) bekannt, denn er hätte im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben diesen zustimmen müssen.
  • Es gelten für alle Beschäftigen die gesetzlichen und tariflichen Regelungen. Das Einhalten dieser Gesetze und tariflichen Bestimmungen liegt in der Verantwortung der Führungskräfte.
  • Durch die an der Universität Rostock praktizierte Arbeitszeitsouveränität für das wissenschaftliche Personal haben die einzelnen Beschäftigten auch eine Eigenverantwortung für das Erbringen der geschuldeten Arbeitsleistung sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Schutzbestimmungen.
  • Alle wissenschaftlich Beschäftigten haben in ihren individuellen Arbeitsverträgen eine Arbeitszeit vereinbart, die sie im Zeitraum eines Jahres durchschnittlich pro Woche arbeiten müssen. Bei Zeitguthaben besteht Anspruch auf Freizeitausgleich; bei Zeitschuld muss diese innerhalb des Ausgleichszeitraums nachgearbeitet werden. Der WPR empfiehlt persönliche Arbeitszeitaufzeichnungen, für die keine Verpflichtung besteht und für die es keine formalen Vorgaben gibt.
  • Die Bestimmungen zu Überstunden, Mehrarbeit etc. (§ 7 TV-L, Sonderformen der Arbeit) und zu deren Ausgleich (§ 8 TV-L) gelten bei entsprechenden Anordnungen.

Das alles ist aufwendig und kann als bürokratisch bezeichnet werden, aber ohne Aufwand und Bürokratie gebe es Willkür.

• Neues aus Mecklenburg-Vorpommern
Die Novellierung des Landeshochschulgesetzes – Informationen zum laufenden parlamentarischen Anhörungsverfahren

Im zweiten Vortrag wurden einige Einzelaspekte der vorgeschlagenen Novellierung des Landeshochschulgesetztes (LHG) vorgestellt und die Stellungnahme der Personalräte dazu erläutert (siehe „Informationsmaterial").

• Das Beste für die Besten
Promotionsstipendium als Instrument zur Nachwuchsförderung – Überlegungen aus Sicht der Personalvertretung

Die Universität hat ein Promotionsstipendienprogramm für die besten Masterabsolventen aufgelegt (siehe „Informationsmaterial"). Der Personalrat für die wissenschaftlich Beschäftigten (WPR) hatte sich daraufhin ausführlich mit den Vor- und Nachteilen von Stipendien befasst und dazu ein konstruktives Gespräch mit dem Rektor und dem zuständigen Prorektor (PFT) geführt. Unsere Überlegungen sind:

  • Interessenten in die Lage zu versetzen, ihre Entscheidung für ein Stipendium auf der Grundlage umfassender Informationen zu treffen,
  • die im Vergleich mit einem Arbeitsverhältnis negativen Konsequenzen des Stipendienbezuges abzuschwächen und die dafür erforderlichen Bedingungen zu ermöglichen.

Auf der Personalversammlung stellten wir unsere Überlegungen vor. Sowohl im oben genannten Gespräch als auch im Verlauf der Diskussion betonten der Rektor und der Kanzler den Vorteil dieses Promotionsstipendienprogramms, dass die Stipendiat/innen sich selbst ein Forschungsgebiet und -thema suchen können und mit der vorhandenen Finanzierung an potentielle Betreuer/innen herantreten können. Das Programm sei keine schlechtere Alternative zu Arbeitsverträgen, sondern ein bewusstes Angebot mit mehr Raum für Selbständigkeit als sonst üblich. Des Weiteren erfuhren wir in der Diskussion, dass – entgegen unserer Annahme – auch an der IEF Interesse an diesem Stipendium besteht. Im Gespräch wurde durch Betroffene auch unsere Anregung begrüßt, das Promotionsstipendium um eine Nebentätigkeit (etwa 10 Stunden pro Woche) an der Uni zu ergänzen, um die von uns intendierten Ziele umzusetzen.

Ein weiteres Thema, das in der abschließenden allgemeinen Diskussion angesprochen wurde, betraf die Perspektive von Drittmittelbeschäftigten nach Ablauf der Höchstbefristungszeit gemäß WissZeitVG. Hier gibt es leider keinerlei Änderung zu vermelden. Nach unserer Kenntnis hat sich an der rechtlichen Auffassung des Personaldezernats nichts geändert, auch wenn in Einzelfällen ein anderer Eindruck entstehen könnte. Wir hatten uns in den Personalversammlungen im Herbst 2015 ausführlich mit dem Thema beschäftigt und im Nachgang eine Stellungnahme dazu veröffentlicht. Die Dokumente finden Sie auf dieser Seite.

Marika Fleischer, Vorsitzende des Personalrats für die wissenschaftlich Beschäftigten

Informationsmaterial

Dateien

2017 ● Arbeitszeit – Arbeitsort – Arbeitsmittel: Regeln und Festlegungen für wissenschaftlich Beschäftigte

Nachlese zu den Personalversammlungen für wissenschaftlich Beschäftigte im Herbst 2017

Die Themen unserer Personalversammlungen 2017 waren anspruchsvoll und vielfältig:

  • Arbeitszeit/Arbeitsort: Flexibilität oder Festlegung

  • Nutzung privater Arbeitsmittel (BYOD): vermeintliche Vorteile und reale Risiken

  • Krankheit/Krankmeldung/Krankenschein: Theorie und Praxis Bestandteile eines Arbeitsvertrags

  • Betriebliche Altersversorgung: Sonderfall befristete Wissenschaftler/innen

  • Familienfreundlichkeit.

Im ersten Teil informierten wir über die gesetzlichen und tariflichen Regelungen zum Thema Arbeitszeit und über unsere Vorstellungen, wie Regelungen zu Arbeitszeit und Arbeitsort des wissenschaftlichen Personals aussehen könnten. Unser Anspruch ist es, derartige Regelungen auf Grundlage des eigenverantwortlichen Handelns der wissenschaftlich Beschäftigten so flexibel wie möglich und so rechtssicher wie nötig zu gestalten. Das hat sich bisher als schier unlösbare Aufgabe gezeigt, denn zum einen wurde die von uns als grundlegend angesehene Dienstvereinbarung „Arbeitszeitsouveränität“ von Universitätsleitung und Dekanen abgelehnt, zum anderen möchte die Universitätsleitung eine Dienstvereinbarung mit Regelungen zu home office und mobilem Arbeiten abschließen, die aus unserer Sicht die Situation des wiss. Personals durch Reglementierung bzw. Bürokratisierung unverhältnismäßig verschlechtert hätte. Hinzu kommt, dass bei jeglicher Tätigkeit abseits des universitären Schreibtisches Fragen zur dienstlichen Nutzung privater Arbeitsmittel – Laptop und Smartphone bis hin zu speziellen Ausrüstungen – eine Rolle spielen. Wie bedeutend diese Rolle ist, wurde vielen Anwesenden während unseres Vortrages deutlich, im Einzelfall auch unangenehm deutlich. Die Dienststelle äußert sich zu dieser Thematik sehr zurückhaltend. Nach unserem Eindruck ist der Verwaltung das Ausmaß der Nutzung privater Geräte und sonstiger Arbeitsmittel für Lehre und Forschung nicht bekannt und ein Interesse, dieses Ausmaß zu erfassen, ist nicht erkennbar.

Den Vortrag mit allen von uns vorgebrachten Informationen haben wir weiter unten auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

Informationen zu geben war eines unserer Ziele, aber nicht das einzige. Wir als Mitarbeitervertretung wollten von Ihnen eine Rückmeldung darüber, ob wir mit unseren Vorhaben und unseren Entscheidungen auch wirklich Ihre Interessen vertreten. Diese Rückmeldung haben wir von den Teilnehmenden erhalten, die uns beauftragten, weiterhin am Ziel einer Dienstvereinbarung zur Arbeitszeitsouveränität festhalten und darüber hinaus wissenschafts­adäquate Regelungen zu home office/mobilem Arbeiten anstreben, die ergänzt werden durch rechtssichere und gleichzeitig praktikable Festlegungen zur dienstlichen Nutzung privat angeschaffter Arbeitsmittel. Im Ergebnis könnte es gelingen, das Konglomerat vieler „kleiner Königreiche“ (wie es ein Anwesender trefflich formulierte) mit sehr unterschiedlichen, ungeschriebenen und oft willkürlich festgelegten Regeln in eine moderne Universität mit motivierendem und fairem Arbeitsumfeld für das wissenschaftliche Personal zu wandeln.

Im Anschluss an die Diskussion folgte unser zweiter Vortragsteil, in dem wir an gesetzliche Vorgaben im Zusammenhang mit Arbeitsunfähigkeit erinnerten, über Rolle und Relevanz von Ausschreibung, Arbeitsvertrag und Tätigkeitsdarstellung informierten und den Versuch unternahmen, die Regelungen zur Betriebsente für befristet beschäftigte Wissenschaftler*innen darzulegen. Das letztgenannte Thema ist hinreichend komplex, um im nächsten Jahr Gegenstand einer gesonderten Informationsveranstaltung zu sein, deren Organisation das Personaldezernat zugesagt hat. Schon jetzt ist aber klar, dass die Informationen, die bei der Einstellung gegeben werden, deutlich umfangreicher und verständlicher sein müssen. Unseren Vortrag und die Links zu einigen relevanten Dokumenten stellen wir Ihnen unten zur Verfügung.

Im abschließenden Beitrag stellte der Personaldezernent Herr Tesche die Bemühungen der Universität vor, sich als familienfreundlicher Arbeitgeber zu erweisen. Den Link zu der von Herrn Tesche häufig zitierten Webseite „Familienfreundliche Hochschule“ finden Sie unten in der Liste. Diese Seiten sollen demnächst weiter verbessert werden.

Besonders zum Kontext Familienfreundlichkeit gab es diverse Nachfragen, angefangen von den Chancen auf Vertragsverlängerungen nach familienbedingte Unterbrechungszeiten im Fall von Promovierenden in Drittmittelprojekten bis hin zur Nutzung – bzw. Nicht-Nutzung – von Chancengleichheitsmitteln der DFG. Beim erstgenannten Thema konnten wir auf unsere Dienstvereinbarung zur wissenschaftsadäquaten Vertragsgestaltung verweisen, die zwar keine völlige Gleichbehandlung von Promovierenden in Drittmittelprojekten mit denen auf Haushaltsstellen garantieren kann, aber zumindest einige Ansprüche festschreibt. Das Thema Chancengleichheitsmittel haben wir inzwischen an die Kommission für Chancengleichheit und Vielfalt und an die Gleichstellungsbeauftrage weitergegeben.

Im Vorfeld der Personalversammlungen hatten wir ein Quiz ins Netz gestellt, um Interesse zu wecken und vielleicht auch Problembewusstsein zu erzeugen. Im Verlaufe der Veranstaltung gingen wir auf diese Fragen ein. Die Auflösung ist bei den unten aufgelisteten Dokumenten.

Auf der Seite des WPR ist unter „Berichte“ der Tätigkeitsbericht des WPR für den Zeitraum Mai bis November 2017 zu finden, der auch im Info-Heft 4/2017 der Personalräte veröffentlicht werden wird.

Marika Fleischer, Vorsitzende des Personalrats für die wissenschaftlich Beschäftigten (WPR)

Dateien/Vorträge

  • TPV-WPR_2017-Nachlese.pdf92 KBNachlese zu den Personalversammlungen für das wissenschaftliche Personal im November 2017
  • TPV-WPR_2017_Einladung.pdf95 KBEinladung zur Personalversammlung des wissenschaftlichen Personals im Herbst 2017
  • TPV-WPR_2017_Quiz.pdf110 KBTesten Sie sich! – Quiz zur Personalversammlung des wissenschaftlichen Personals
  • TPV-WPR_2017-00-Programm.pdf8 MBProgramm zur Personalversammlung für die wissenschaftlich Beschäftigten; November 2017
  • TPV-WPR_2017-01-Arbeit-Zeit-Ort-Mittel.pdf577 KBArbeitszeit • Arbeitsort • Arbeitsmittel – Regeln und Festlegungen für wissenschaftlich Beschäftigte; Marika Fleischer, Frank Hüttmann; November 2017
  • TPV-WPR_2017-02-weitereRegelungen.pdf577 KBWeitere relevante Regelungen: • Krankheit/Krankmeldung/Krankenschein: Theorie und Praxis • Bestandteile eines Arbeitsvertrags • Betriebliche Altersversorgung: Sonderfall befristete Wissenschaftler/innen • Familienfreundlichkeit; Marika Fleischer, Frank Hüttmann; November 2017
  • TPV-WPR_2017_Quiz-Aufloesung.pdf137 KBQuiz zur Personalversammlung des wissenschaftlichen Personals – Auflösung

Links zu externen Seiten (Stand November 2017)

2016 ● Novellierung WissZeitVG: besser oder schlechter als gedacht?

Nachlese zu den Personalversammlungen für wissenschaftlich Beschäftigte im Herbst 2016

Novellierung WissZeitVG: besser oder schlechter als gedacht? • „Meine Ideen – mein Eigentum?“ • Personalratswahl im Mai 2017: Bestimmen Sie mit! – Offensichtlich waren diese Themen gut gewählt. Bei der ersten Veranstaltung, am Mittwoch im Ulmencampus, war der Raum voll besetzt, die Anwesenden interessiert und gesprächsbereit. Das waren die Anwesenden am Donnerstag im Südstadtcampus auch, nur waren es, leider, sehr viel weniger. Unser Vorhaben, Sie zu informieren, und mit Ihnen ins Gespräch zu kommen, scheint uns an beiden Tagen gelungen zu sein.

Das erste Thema – Novellierung WissZeitVG – stieß erwartungsgemäß auf großes Interesse. Die Zusammenfassung der Neuerungen und die ersten Erfahrungen des WPR können Sie den unten stehenden Vortragsfolien entnehmen. Herr Tesche fasste die Erfahrungen der Mitarbeiterinnen des Personaldezernats zusammen, die überwiegend mit den Eindrücken des WPR übereinstimmen. Die ungelösten Probleme wurden benannt und auch über Lösungsaussichten wurde Klartext geredet.
Der Personaldezernent betonte die sich aus dem novellierten Gesetz ergebende Verpflichtung zur Personalentwicklung. Die Frage für LehrstuhlinhaberInnen und andere Fachvorgesetzte ist demzufolge nicht: „Wieviel Geld habe ich und wie gebe ich es für Personal aus?“ Die Frage ist vielmehr: „Welches Personal habe oder gewinne ich für die Uni, wie sehe ich die Perspektive für diese Beschäftigten: an der Uni, in der Wissenschaft oder auch außerhalb des Wissenschaftsbetriebs und welche Finanzierungsmöglichkeiten bestehen hierfür?“ Darauf basierend sind Einstellungen, Qualifizierungsziele und Vertragslaufzeiten zu gestalten. Der Ansatz, die Wahrnehmung von Personalverantwortung in den Fokus zu nehmen, ist aus Sicht der Personalvertretung sehr begrüßenswert. Wir werden die Durchsetzung dieser Strategie nach Kräften befördern und den Personaldezernenten beim Wort nehmen.

Das zweite Thema trug den Titel: „Meine Ideen – mein Eigentum“. Nach Kenntnisnahme des sehr informativen Vortrags von LL. M. Anne-Marie Schmitt muss bedauerlicherweise konstatiert werden: Nein, eine Idee ist noch kein „Werk“, und nur Werke sind urheberrechtlich geschützt. Auch Arbeitnehmer haben das Urheberrecht für die von ihnen geschaffenen Werke, allerdings nicht notwendigerweise das Nutzungs- und Verwertungsrecht. Sie sind nun verwirrt? Dann waren Sie wohl nicht bei unserer Personalversammlung. Vielleicht helfen Ihnen aber die Folien weiter, die uns Frau Schmitt freundlicherweise zur Verfügung gestellt hat.

Der letzte Teil wurde als „Werbeblock“ angekündigt. Werbung hat immer etwas Anrüchiges, mit Eigennutz Verbundenes an sich. Nicht in diesem Fall! Wir werben für eine starke Personalvertretung, dafür, dass im Mai des kommenden Jahres eine gute Wahl getroffen werden kann. Das ist im Interesse aller Beschäftigten, und deshalb kann es nicht oft genug gesagt werden: Wir brauchen Ihre Unterstützung!

  • Helfen Sie mit und unterstützen Sie uns bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen!
  • Gehen Sie zur Personalratswahl, denn für einen starken Personalrat zählt jede Stimme!
  • Machen Sie mit, kandidieren Sie für den Personalrat für die wissenschaftlich Beschäftigten!

Marika Fleischer, Vorsitzende des WPR

Dateien/Vorträge

2015 ● Nach 12 Jahren ist alles vorbei – oder doch nicht?

Nachlese zu den Personalversammlungen für wissenschaftlich Beschäftigte im Herbst 2015

Zweimal voll besetzte Räume, zweimal ein aufmerksames, interessiertes Auditorium und lebhafte Diskussionen – das Fazit unserer diesjährigen Personalversammlungen kann sich sehen lassen. Wir bemühen uns bei der Tagesordnung immer Themen zu wählen, die für  wissenschaftlich Beschäftigte interessant und relevant sind oder aus unserer Sicht zumindest sein müssten. Das allerdings mit wechselndem Erfolg. In diesem Jahr haben wir offensichtlich einen Nerv getroffen!

Das Wissenschaftszeitgesetz ist ein für das (Berufs-)Leben vieler Beschäftigter entscheidender Faktor. In einem Vortrag informierten wir über anstehende Änderungen im aktuellen Novellierungsprozess. Innerhalb dieses gesetzlichen Rahmens sind die Universitäten explizit aufgefordert, eigene ergänzende Regelungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für das wissenschaftliche Personal aufzustellen. An der Universität Rostock ist im April eine solche Regelung in Kraft getreten, die „Dienstvereinbarung zur wissenschaftsadäquaten Vertragsgestaltung“. Ob uns damit eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für das wissenschaftliche Personal tatsächlich gelungen ist, kann nur die Umsetzung in der Praxis zeigen. Dass es dabei nicht ohne Probleme und Reibungen läuft, hat sich in den Beitragen und Fragen nach dem entsprechenden Input gezeigt. Das Hauptthema unserer diesjährigen Personalversammlungen – und mit ziemlicher Sicherheit der Grund für die große Resonanz auf unsere Einladung – war Punkt eins der Tagesordnung:

Nach 12 Jahren ist alles vorbei – oder doch nicht?

Diese Frage ist existentiell für die Lebensplanung der betroffenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Wie die Diskussionen deutlich zeigten, ist sie auch existentiell für die Qualität der wissenschaftlichen Arbeit, für Erfolg oder Misserfolg von Teams  - für jeden betroffenen Bereich, die Fakultät, die Universität als Ganzes.

Der WPR hatte sich intensiv mit der Rechtslage und den Bedenken des Personaldezernats  gegen die Fortsetzung von Drittmittelkarrieren an unserer Universität befasst.
Unser Fazit: Gesetzeslage und Rechtsprechung bieten die Grundlage für eine langfristige Perspektive in aufeinanderfolgenden Drittmittelprojekten auch nach Ablauf der Höchstbefristungszeit - unter der Voraussetzung der rechtskonformen Anwendung des §2 Absatz 2 WissZeitVG.
Unser Appell: Universitätsleitung, Fakultäten und  Personaldezernat stellen sich gemeinsam der Verantwortung und ermöglichen gute wissenschaftliche Forschung, indem sie engagierten und motivierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Gelegenheit geben, genau diese Forschung zu betreiben. Der WPR ist gern bereit, diesen Prozess nach Kräften zu befördern.

Die Diskussion zu diesem Thema unterschied sich in den zwei Veranstaltungen deutlich. Das ist nicht verwunderlich, denn für den zweiten Termin am Donnerstag hatte sich der Personaldezernent, Herr Tesche, angekündigt.
Er machte deutlich, dass er die Analyse des WPR nicht teilt. Auch das ist nicht verwunderlich, denn darin liegt ja die Ursache des Problems. Was wir seinen Äußerungen entnommen haben war aber die Bereitschaft, dieses Thema zusammen mit der Universitätsleitung und dem WPR in Gesprächen aufzugreifen. Viele seiner Ausführungen stießen allerdings bei den anwesenden Beschäftigten auf Widerspruch und Unverständnis. Es entstand an diesem Nachmittag der Eindruck einer Kluft zwischen zwei Welten, die voneinander wenig wissen, von denen die eine aber in der Rolle eines Verhinderers statt Unterstützers/Dienstleisters gesehen wurde.

Wir möchten an dieser Stelle Herrn Tesche unseren Dank und auch Respekt ausdrücken, dass er sich dieser Diskussion gestellt hat.

Aus beiden Veranstaltungen nehmen wir als Personalrat das klare Mandat mit, das Anliegen nachdrücklich an die Universitätsleitung heranzutragen.

Das Programm, die Vorträge und weiterführende Dokumente zum Thema Drittmittelbefristung finden Sie in der folgenden Liste.

Marika Fleischer, Vorsitzende des WPR

Dateien/Vorträge

Link

Die Diensvereinbarung zur wissenschaftsadäquaten Vertragsgestaltung von Beschäftigungsverhältnissen des wissenschaftlichen Personals (DV WVG) finden Sie unter >Dienstvereinbarungen.

2014 ● Dienstvereinbarungen: Vetragsgestaltung – Evaluation – Arbeitszeitsouveränität

Nachlese zu den Personalversammlungen für wissenschaftlich Beschäftigte im Herbst 2014

Die jährlichen Personalversammlungen sind eine Pflichtaufgabe des Personalrats, der wir uns jedes Jahr wieder gern widmen. In unseren inhaltlichen Beiträgen stellen wir ausgewählte  Vorhaben detailliert vor, ausführlicher, als es der schriftliche Tätigkeitsbericht leisten könnte.

In diesem Jahr waren diese vorgestellten Vorhaben mehrere Dienstvereinbarungen. Eine dieser Vereinbarungen wurde in den letzten 12 Monaten in einem außergewöhnlich breiten und offenen Diskussionsprozess mit Vertreterinnen und Vertretern der Fakultäten und akademischen Gremien diskutiert. Das ist ungewöhnlich, weil eine Dienstvereinbarung im Normalfall nach Einigung mit dem Personaldezernat relativ zügig durch die Universitätsleitung unterzeichnet wird. Im Fall der Dienstvereinbarung zur Vertragsgestaltung für das wissenschaftliche Personal war die Einbeziehung eines größeren Kreises in die Diskussion beabsichtigt und sachgerecht. Ein Ergebnis liegt seit Anfang Oktober vor und wartet auf die Unterschrift des Rektors. Wir stellen diese Fassung für alle Interessenten im Internet zur Verfügung.

Die zweite vorgestellte Dienstvereinbarung soll die Rechte der Lehrenden und des Personalrats im Zusammenhang mit der Lehrveranstaltungsevaluation regeln. Im Verlauf der Verhandlungen hatten sich zwei kritische Punkte gezeigt, die im Vorfeld der Personalversammlung bei einem Gespräch mit dem Personaldezernenten ausgeräumt werden konnten. Laut Absprache mit dem PSL Prof. Göbel wird diese Dienstvereinbarung zeitgleich mit der noch in Arbeit befindlichen Qualitätsordnung in Kraft treten.

Das dritte vorgestellte Vorhaben befindet sich noch in der Planungsphase und würde zu zwei neuen Vereinbarungen führen. Es war unsere Hoffnung, mit Ihnen, den Beschäftigten, zu diesen Vorhaben ins Gespräch zu kommen und Ihre Meinungen dazu zu hören. Die Hoffnung hat sich erfüllt. Wir werden uns also an die Arbeit machen und die bisherige Praxis der Arbeitszeitgestaltung des wissenschaftlichen Personals an unserer Uni durch die Vorlage einer Dienstvereinbarung mit dem Titel „Arbeitszeitsouveränität“ rechtssicher gestalten. Daneben werden wir die auch vom NPR geplante Dienstvereinbarung zu Jahresarbeitszeitkonten so verfassen, dass auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf freiwilliger Basis an diesem Modell teilnehmen können. Wir bedanken uns für Ihre sehr konkreten Hinweise (vor allem aus der Veranstaltung am Mittwoch) und Ihr Vertrauen.

Konflikte gehören zum Leben, sind bei Überschreiten eines bestimmten Grades aber außerordentlich belastend, demotivierend und hemmend. Der Personaldezernent Herr Tesche nutzte die Gelegenheit, die Problemlage an unserer Universität zu umreißen und über das  Konzept zum Konfliktmanagement zu informieren. Der WPR unterstützt das Vorhaben und wir möchten Sie an dieser Stelle bitten, sich an der elektronischen Mitarbeiterbefragung, die bis 31.12. läuft, zu beteiligen. Näheres dazu wird in einem Artikel dieses Heftes erläutert.

Zum Abschluss dieser Nachlese ein Wort zur Beteiligung: „Klasse statt Masse“ wäre auch in diesem Jahr wieder eine Möglichkeit der Beschreibung, denn die – leider –  wenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich auf den Weg ins Hauptgebäude bzw. den Hörsaal der Biologie in der Südstadt gemacht haben, waren interessiert und sachkundig. Das ist gut, denn wir möchten nicht einfach etwas vorlesen und dann wieder gehen, wir möchten mit Ihnen ins Gespräch kommen. Und das hat funktioniert. Aber, um ehrlich zu sein, etwas mehr „Masse“, sprich ein größerer Zuspruch aus dem Kreis der Beschäftigten und damit mehr Teilnehmende bei der Personalversammlung, wäre besser und würde „Klasse“ nicht ausschließen.

Für diejenigen, die die Details der Vorträge noch mal nachlesen wollen, und für alle, die leider nicht da waren, sind die Folien im Netz eingestellt.

Marika Fleischer, Vorsitzende des WPR

Dateien/Vorträge

  • TPV-WPR-2014-Einladung.pdf173 KBEinladung und Tagesordnung zu den Personalversammlungen für wissenschaftlich Beschäftigte am 26. und 27.11.2014
  • TPV-WPR_2014-Programm.pdf537 KBÜbersicht und Erläuterung zum Begriff „Dienstvereinbarung“; Marika Fleischer, Vorsitzende des WPR
  • TPV-WPR_2014-Vertragsgestaltung.pdf852 KBVertragsgestaltung für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler • Dienstvereinbarung zur wissenschaftsadäquaten Vertragsgestaltung von Beschäftigungsverhältnissen des wissenschaftlichen Personals (DV WVG); Marika Fleischer, Vorsitzende des WPR
  • DV_WVG_Stand_07-10-14-Entwurf.pdf47 KBEntwurf der Dienstvereinbarung zur wissenschaftsadäquaten Vertragsgestaltung von Beschäftigungsverhältnissen des wissenschaftlichen Personals (DV WVG), Stand 07.10.2014
  • TPV-WPR_2014-Evaluation.pdf587 KBEvaluierung von Lehrveranstaltungen • Dienstvereinbarung zur Evaluierung der Lehre; Marika Fleischer, Vorsitzende des WPR
  • TPV-WPR_2014-Jahresarbeitszeit.pdf965 KBJahresarbeitszeit: Souveränität! <==> Erfassung?; Frank Hüttmann, Vorstandsmitglied des WPR

Link

Abgeschlossene Diensvereinbarungen finden Sie unter >Dienstvereinbarungen.

2013 ● Vertragsgestaltung – Kopieren – Feueralarm

Nachlese zu den Personalversammlungen für wissenschaftlich Beschäftigte im Herbst 2013

Wie immer bieten wir hier die wichtigsten Informationen noch einmal zum Nachlesen. Die Vorträge finden Sie am Ende dieser Nachlese als PDF-Dateien.

Zu Beginn gaben unsere neu gewählten Mitglieder Konstantin Sachariew (21.11.) und Martin Garbe (27.11.) einen sehr persönlichen Einblick in ihre ersten Erfahrungen als Personalratsmitglieder. Eine wichtige Botschaft beider Beiträge war der Aufruf, die Arbeit des Personalrats zu verfolgen, zu unterstützen und ggf. die Unterstützung des WPR in Anspruch zu nehmen, sowie sich im Vorfeld der nächsten Personalratswahlen auch selbst mit dem Gedanken an eine Kandidatur auseinander zu setzen.

Unter dem Titel Zum Leben zu wenig – zum Sterben zuviel (⇒ halbe Stelle E13, Stufe 1, Laufzeit 6 Monate?) konfrontierte Frank Hüttmann uns als Mittelbau-Angehörige einerseits und Führungskräfte andererseits mit Fragen, die sich letztlich auf die Stichworte „Mindestlohn“, „Wert von Wissenschaft“ und „Wert von Freizeit“ zurückführen lassen.
Im sich anschließende Beitrag Besserung in Sicht? (⇒ Information über die Ergebnisse eines Treffens der Personalräte der Unis und Hochschulen in M-V mit den KanzlerInnen der Hochschulen M-V und Herrn Dr. Natorp als Vertreter des BM am 16. Mai 2013 ; ⇒ Dokument im Intranet: www.uni-rostock.de » Struktur » Verwaltung » Personal und Personalentwicklung (D4) » Personalrechtliche Informationen (u. a. Rundschreiben) <Wissenschaftsadäquate Vertragsgestaltung für den wissenschaftlichen Nachwuchs>) erläuterte Marika Fleischer Vorgeschichte und wichtige inhaltliche Schwerpunkte einer Dienstvereinbarung, die Personaldezernat und WPR gemeinsam erarbeitet haben. Diese „Dienstvereinbarung zur wissenschaftsadäquaten Vertragsgestaltung“ könnte, so sie denn unterschrieben und umgesetzt würde, die Universität Rostock zu einer attraktiven Arbeitsstätte mit fairen Arbeitsbedingungen und motivierendem Umfeld für den wissenschaftlichen Nachwuchs machen. Ob es dazu kommt, ist keineswegs sicher. Ein Anliegen des Beitrags war es, für die Dienstvereinbarung zu werben und die Diskussion dazu in der Universitätsöffentlichkeit anzustoßen. Am 27.11 unterstützte der Personaldezernent Herr Tesche in seinen Wortmeldungen dieses Anliegen in vollem Umfang.
Die anschließende Diskussion hatte am 21. und 27.11. unterschiedliche Akzente. Am 21.11. äußerte der Rektor in einem längeren Beitrag seine prinzipielle Unterstützung für Promovierende/ Habilitierende, betonte gleichzeitig die grundsätzliche Notwendigkeit der Befristungen im Bereich des Mittelbaus und wies auf diverse juristische Probleme bei der rechtssicheren Gestaltung von Befristungen hin. Leider musste er die Veranstaltung nach kurzer Zeit wieder verlassen, so dass er auf die in der sehr lebhaft und kundig geführten Diskussion angesprochenen Themen und Fragen nicht eingehen konnte:

  • de facto Berufsverbot nach 6 bzw. 12 Jahren trotz Vorhandensein von Drittmitteln, sogar in Form von selbst eingeworbenen Drittmitteln durch Nichtanwendung der sogen. Drittmittelbefristung nach Ablauf der Höchstbefristungszeiten nach §2(1) WissZeitVG
  • sich daraus ergebende Alternativlösungen und der damit verbundene Ressourcenaufwand
  • Befürchtung, dass aus Kostengründen jüngeren Bewerbern der Vorzug gegeben wird, wenn man selbst die Erfahrungsstufen 4 oder 5 erreicht hat
  • Persönliche Abhängigkeit von Betreuer/Lehrstuhlinhaber

Am 27.11. wurden die Laufzeiten der Verträge, die Führungskompetenzen von Fachvorgesetzten und die Wandlungen in der Motivation der Beschäftigten im Mittelbau thematisiert.
Insgesamt spiegelten die Diskussionen den an der Universität leider oft anzutreffenden Eindruck von Frust, Resignation, Verärgerung und Überlastung wider.

Frank Hüttmanns Beitrag Ich weiß, was du gestern kopiert hast! ( Schöne neue Kopiertechnik, Datenschutz, Nachfragen des Personalrats in dieser Sache) erzeugte etwa zu gleichen Teilen Erstaunen und Unglaube. Erstaunen, wie weitreichend die dargestellten Probleme sind, und Unglaube über die offensichtlichen Unzulänglichkeiten im Vorfeld der Umstellung der Kopiertechnik.
Ganz klar wurde die Forderung geäußert, die datenschutzrechtlichen Fragen zu klären, Vertragssicherheit herzustellen und den Missbrauch der Daten zu verhindern. Möglich wäre das durch Aufnahme der Kopiertechnik in die einschlägige Rahmen-Dienstvereinbarung.
Hinweise zum Umgang mit der Kopiertechnik:

  • Sie sollten unbedingt das (Erst-)Passwort für Ihre personenbezogene Karte ändern! ⇒ siehe <https://uniprinter.uni-rostock.de>
  • Sie sollten sich nach Ihrer Benutzung des Kopierers von diesem wieder abmelden ⇒ entweder einfach Ihre Karte nochmals vor das Gerät halten (soll so funktionieren) oder auf dem Display die Taste [Abmelden] drücken.
  • Sie benötigen auf Ihrer Karte ein Mindestguthaben (0,58 €), das bereits auf Ihrer Karte vorhanden ist, um die Kopiertechnik nutzen zu können. Wenn Ihr persönliches Guthaben das Mindestguthaben unterschreitet, können Sie auch nicht mehr über die Ihnen zugeordneten Kostenstellen dienstlich kopieren. ⇒ Gegebenenfalls das persönliche Guthaben wieder aufladen.

Ähnliche Reaktionen rief unser letzter BeitragWir lassen Sie nicht im Regen steh’n – und auch nicht im Büro verbrennenhervor. Marit Schwede-Anders (21.11.) und Manuela Meyerfeldt (27.11)fassten in ihrer Nachbetrachtung zum Feueralarm im Haus 1/Campus Ulmenstraße im Juni den Ablauf dieses relativen Fiaskos zusammen und erläuterten, was danach geschah – auch und nicht zuletzt auf Grund der beständigen Nachfragen des Personalrats.
Als Ergebnis der anschließenden Diskussion kann man festhalten: Die Beschäftigten wünschen

  • Überprüfung der Wirksamkeit der Alarmierungsketten
  • Information der Beschäftigten und Studierenden über Alarmierungsform, Sammelplätze, Verhalten, …
  • Übungen (Probealarme) zur Überprüfung der Abläufe und der Wirksamkeit der Information

Interessanterweise war die Betroffenheit bei den Anwesenden im Südstadtcampus am 21.11. genauso groß wie bei den Anwesenden am 27.11., die als Nutzer des Gebäudes in der Ulmenstraße unmittelbar betroffen waren.

Schlussbemerkung:

Positiv gestimmt könnte man die Personalversammlungen mit dem Stichwort „Klasse statt Masse“ zusammenfassen. Will sagen: unsere inhaltlich gehaltvollen Beiträge erzeugten eine interessiertte Diskussion.
Andererseits: Die rein quantitative Resonanz war kläglich. Wenn sich insgesamt knapp 40 Beschäftigte aufraffen, die Personalversammlung ihres Personalrats zu besuchen, stellt sich uns am Ende des Tages die Frage, ob der Personalrat überhaupt wahrgenommen wird.
Die Anerkennung durch Einzelne – auch in der Personalversammlung – gibt uns andererseits wieder den Auftrieb, die Enttäuschung zu überwinden und zur – ziemlich vollen – Tagesordnung überzugehen. Auch im nächsten Jahr wird es wieder unsere Personalversammlungen geben. Nicht nur, weil es uns gesetzlich ermöglicht wird, sondern auch, weil wir dann wieder auf interessante Diskussionen bei hoffentlich größere Resonanz hoffen.

Dateien/Vorträge

  • WPR_TPV_2013.pdf441 KBEinladung und Tagesordnung zu den Personalversammlungen für wissenschaftlich Beschäftigte am 20. und 27.11.2013
  • WasSollDas-VergleichE13.pdf730 KBZum Leben zu wenig – zum Sterben zu viel • halbe Stelle E13, Stufe 1, Laufzeit 6 Monate?; Frank Hüttmann, Vorstandsmitglied des WPR
  • BesserungInSicht.pdf667 KBVertragsgestaltung für den Mittelbau - Besserung in Sicht? • Information über die Ergebnisse eines Treffens der Personalräte der Unis und Hochschulen in M-V mit den KanzlerInnen der Hochschulen M-V und Herrn Dr. Natorp als Vertreter des BM am 16. Mai 2013 • Informationen zur geplanten Umsetzung an unserer Universität (Dienstvereinbarung); Marika Fleischer, Vorsitzende des WPR
  • NeueKopiertechnik.pdf2 MBIch weiß, was du gestern kopiert hast! • Schöne neue Kopiertechnik, Datenschutz, Nachfragen des Personalrats in dieser Sache; Frank Hüttmann, Vorstandsmitglied des WPR
  • BrandUlmenstr20131120.pdf519 KBWir lassen Sie nicht im Regen stehn – und auch nicht im Büro verbrennen • Nachbetrachtung zum Feueralarm im Campus Ulmenstraße/Haus 1 im Juni; Marit Schwede-Anders, Mitglied des WPR; 20.11.2013
  • BrandUlmenstr20131127.pdf448 KBWir lassen Sie nicht im Regen stehn – und auch nicht im Büro verbrennen • Nachbetrachtung zum Feueralarm im Campus Ulmenstraße/Haus 1 im Juni; Manuela Meyerfeldt, Mitglied des WPR; 27.11.2013
2012 ● Mittelbau – mehr Probleme als Perspektiven?

Nachlese zu den Personalversammlungen für wissenschaftlich Beschäftigte im Herbst 2012

Zusammenfassung der Wortmeldungen

Grundlage:
Impulsvortrag von Dr. Arne Schoor, Mittelbauvertreter im Senat

Ziel der Diskussion:
Meinungsaustausch, Rückmeldung und Auftrag für WPR und Vertreter des Mittelbaus in akadem. Gremien mit Blick auf zukünftige Arbeit

  1. Vor Hintergrund des strukturellen Defizits der Uni; der tendenziell abnehmenden Haushaltsmittel, der seit mindestens seit 10 Jahren andauernden Überlast:
    • zunehmende Auslagerung von verwaltungstechnischen und -organisatorischen Aufgaben, die aus Sicht der Betroffenen in das Aufgabengebiet von ZQS, Prüfungsämtern, Dekanaten, … gehören, in den Mittelbau (z. B. Modularisierungen, Akkreditierungen, allg. Studien- und Prüfungsplanung, …; wesentlicher Kritikpunkt/Auslöser: Ablauf der Modularisierung der LA-Studiengänge)
      ⇒ Ausnutzung von Verantwortungsbewusstsein, intrinsischer Motivation, Abhängigkeiten
      Resultat: ausufernde Arbeitszeiten, Überlastung, Qualitätsverlust, Demotivation
    • Fehlende Professionalität und Führungskompetenz (z. B. bei der Organisation von Abläufen/Abstimmungen, Zuweisung von Arbeitsaufgaben)
    • Erwünscht: Rückkopplungsmöglichkeit/-abfrage an Verwaltung/Organisationsstrukturen über Zuständigkeiten und Abläufe  (Vergleich: Lehrveranstaltungen des wiss. Personals werden von Studierenden evaluiert – mit Ziel der Qualitätsverbesserung)
    • Notwendig: Rückbesinnung auf originäre Aufgaben der Universität, interne Aufgabenkritik, Angleichung des Arbeitsvolumens an Personalstärke
  2. Beseitigung von Hemmnissen beim Werdegang von WissenschaftlerInnen
    • Wird die Übernahme der Projektleitung durch wiss. MitarbeiterInnen, die das Projekt selbst eingeworben haben, durch die Verwaltung behindert? - Selbständigkeit des Mittelbaus in der Forschung sollte gefördert und nicht (durch die Verhinderung der Projektleitung) gehemmt werden;
    • In diesem Zusammenhang erfolgte Verweis auf Ombudspersonen (gute wiss. Praxis); Ergebnis: Institution ist nicht bekannt!
    • Finanzierungsproblem bei Besetzung von Stellen, die wegen Beurlaubung der Stelleninhaberin (z.B. wegen Übernahme einer Vertretungsprofessur) vertretungsweise besetzt werden sollen (Eingesparte Personalmittel stehen für diesen Zweck nicht zur Verfügung?)
    • Befürchtete Probleme bei Besetzung von Drittmittelstellen nach Ablauf der 8- bzw. 12-Jahresfrist
  3. Sicherung von Qualität und Kontinuität; Reduzierung von Reibungsverlusten durch Schaffung von mehr unbefristeten „Funktionsstellen“ im Mittelbau (Daueraufgabe = Dauerstelle)
  4. Seit Jahren bekanntes, immer noch offenes Problem: Brandschutz in der A.-Bebel-Str.28: keine Brandschutzübung; Information (oder besser: Gerücht), „...dass alle ab 7. Etage im Brandfall auf das Dach des Hochhauses sollen“?

Dateien/Vorträge