Personalrat für wissenschaftliche Beschäftigte (WPR)
Vertritt auch die Belange der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte im Rahmen der allgemeinen Aufgaben

Kontakt (WPR)
Geschäftsstelle der Personalräte
Doberaner Straße 115
18057 Rostock
Sekretariat (WPR)
Christin Brümmer
Tel.: +49 (0) 381 498 - 5751
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Übersicht
Personalrat für wissenschaftliche Beschäftigte (WPR)
Aktuelle Informationen
für wissenschaftliche Beschäftigte sowie studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte der Universität Rostock
Personalversammlungen für wissenschaftliche Beschäftigte
Der Personalrat für die wissenschaftliche Beschäftigten lädt alle wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Uni Rostock (vor, während oder nach der Promotion, auf einer Haushalts- oder einer Projektstelle, befristet oder unbefristet) und alle studentischen/wissenschaftlichen Hilfskräfte und Tutorinnen und Tutoren zur Personalversammlung 2025 ein.
Neben der zentralen Personalversammlung finden im Januar zwei Teilpersonalversammlungen statt. Hier die Termine in der Übersicht:
- Personalversammlung für wissenschaftliche Beschäftigte
26. November 2025 - Teilpersonalversammlung für international beschäftigte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (in englischer Sprache)
14. Januar 2026 - Teilpersonalversammlung für studentische Hilfskräfte
13. Januar 2026
Hinweis:
Sie haben das Recht, an der Personalversammlung während Ihrer Arbeitszeit teilzunehmen (§ 43 Personalvertretungsgesetz M-V).
Ihre Teilnahme muss nicht genehmigt oder nachgearbeitet werden.
Alle weiteren Informationen finden Sie HIER
Staff meetings for academic employees
The Academic Staff Council (WPR) invites all academic staff of the University of Rostock (before, during or after their PhD, in a budget or project position, temporary or permanent) and all student/academic assistants and tutors to the Staff Assembly 2025.
In addition to the central staff assembly, two partial staff assemblies will take place in January.
Here is an overview of the dates:
- Staff Assembly for Academic Employees (in German)
26 November 2025 - Partial Staff Assembly for International Academic Employees (in English)
14 January 2026 - Partial Staff Assembly for Student Assistants
13 January 2026
Please note
You have the right to attend staff meetings during your working hours (§ 43 Personalvertretungsgesetz MV). Your participation does not need to be approved by your superiors and you do not have to provide compensation for the time spent at the assembly.
You can find all further information HERE
Herzlich Willkommen
Liebe wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, liebe studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte,
herzlich willkommen an der Universität Rostock! Wir, Ihre Interessenvertretung, freuen uns, Sie als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter begrüßen zu dürfen.
Zu Beginn Ihres neuen Arbeitsverhältnisses strömen viele Informationen auf Sie ein. Hier auf den Seiten der Personalräte finden Sie unter „Informationen“ Hinweise und Tipps für neue und auch erfahrene Beschäftigte; unter „Rechtliche Grundlagen“ finden Sie Gesetze, Dienstvereinbarungen, den TV-L und weitere tarifliche Regelungen. Spezielle Informationen des WPR für wissenschaftliche Beschäftigte, studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte haben wir auf diesen Seiten sowie weiterführend in der StudIP Gruppe für Sie zusammengestellt.
Personalrat für wissenschaftliche Beschäftigte (WPR) auf Stud.IP
(Anmeldung erforderlich)
Die Aufgaben des Personalrats sind im Personalvertretungsgesetz M-V geregelt. Im Einzelnen zählen z.B. dazu:
- Mitbestimmung in Personalangelegenheiten sowie sozialen und organisatorischen Angelegenheiten
Achtung – Sonderregelung: Laut Personalvertretungsgesetz M-V (§68 Abs. 3) wird der Personalrat in Personalangelegenheiten von wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten nur dann zur Mitbestimmung hinzugezogen, wenn die Betroffenen es beantragen. Dieser Antrag (formlos, keine Begründung nötig) muss dem Dezernat für Personal und Personalentwicklung vorgelegt werden. Nur dann können wir Sie in Personalangelegenheiten vertreten. - Vertretung der Belange der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte im Rahmen der allgemeinen Aufgaben (Personalvertretungsgesetz M-V §76 i.V.m §61)
- persönliche Beratungs- und Konfliktgespräche
- Teilnahme an Personalgesprächen
- Teilnahme an Bewerbungsgesprächen (siehe oben – Sonderregelung)
- Führen von Erörterungs- und Dezernentengesprächen mit der Dienststelle zu mitbestimmungspflichtigen Anträgen
Gern sind die Personalratskolleginnen und -kollegen bereit, Sie bei Fragen und Problemen mit Rat und Tat zu unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Personalrat für die wissenschaftlich Beschäftigten (WPR)

