Personalrat für wissenschaftliche Beschäftigte (WPR)

Vertritt auch die Belange der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte im Rahmen der allgemeinen Aufgaben

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Kontakt (WPR)

Geschäftsstelle der Personalräte
Doberaner Straße 115
18057 Rostock

Sekretariat (WPR)
Frau Klaudia Lünendonk
Tel.: +49 (0) 381 498 - 5751
Fax: +49 (0) 381 498 - 5753
wpruni-rostockde


Übersicht

Personalrat für wissenschaftliche Beschäftigte (WPR)

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Aktuelle Informationen

für wissenschaftliche Beschäftigte sowie studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte der Universität Rostock

Was tun, wenn die Arbeitsbelastung zu hoch wird?

Jeder einzelne Mitarbeiter (aber auch ein Team) hat das Recht, eine Gefährdungsanzeige zu verfassen. Laut Arbeitsschutzgesetz ist der einzelne Beschäftigte verpflichtet, Überlastungen dem Arbeitgeber anzuzeigen – vorausgesetzt aus der Überlastung ergibt sich eine Gefährdung der eigenen Gesundheit und Sicherheit oder eine Gefährdung anderer Personen. Sanktionen aufgrund einer Gefährdungsanzeige sind nicht zulässig.

Weitere Informationen und ein Musterschreiben finden Sie unter:

Gefährdungsanzeige

Herzlich Willkommen

Liebe wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, liebe studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte,

herzlich willkommen an der Universität Rostock! Wir, Ihre Interessenvertretung, freuen uns, Sie als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter begrüßen zu dürfen.

Zu Beginn Ihres neuen Arbeitsverhältnisses strömen viele Informationen auf Sie ein. Hier auf den Seiten der Personalräte finden Sie unter „Informationen“ Hinweise und Tipps für neue und auch erfahrene Beschäftigte; unter „Rechtliche Grundlagen“ finden Sie Gesetze, Dienstvereinbarungen, den TV-L und weitere tarifliche Regelungen. Spezielle Informationen des WPR für wissenschaftliche Beschäftigte, studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte haben wir auf diesen Seiten sowie weiterführend in der StudIP Gruppe für Sie zusammengestellt.

Die Aufgaben des Personalrats sind im Personalvertretungsgesetz M-V geregelt. Im Einzelnen zählen z.B. dazu:

  • Mitbestimmung in Personalangelegenheiten sowie sozialen und organisatorischen Angelegenheiten
    Achtung – Sonderregelung: Laut Personalvertretungsgesetz M-V (§68 Abs. 3) wird der Personalrat in Personalangelegenheiten von wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten nur dann zur Mitbestimmung hinzugezogen, wenn die Betroffenen es beantragen. Dieser Antrag (formlos, keine Begründung nötig) muss dem Dezernat für Personal und Personalentwicklung vorgelegt werden. Nur dann können wir Sie in Personalangelegenheiten vertreten.
  • Vertretung der Belange der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte im Rahmen der allgemeinen Aufgaben (Personalvertretungsgesetz M-V §76 i.V.m §61)
  • persönliche Beratungs- und Konfliktgespräche
  • Teilnahme an Personalgesprächen
  • Teilnahme an Bewerbungsgesprächen (siehe oben – Sonderregelung)
  • Führen von Erörterungs- und Dezernentengesprächen mit der Dienststelle zu mitbestimmungspflichtigen Anträgen

Gern sind die Personalratskolleginnen und -kollegen bereit, Sie bei Fragen und Problemen mit Rat und Tat zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Personalrat für die wissenschaftlich Beschäftigten (WPR)