Personalrat für wissenschaftliche Beschäftigte (WPR)

Vertritt auch die Belange der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte im Rahmen der allgemeinen Aufgaben

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Geschäftsstelle der Personalräte
Doberaner Straße 115
18057 Rostock

Sekretariat (WPR)
Frau Klaudia Lünendonk
Tel.: +49 (0) 381 498 - 5751
Fax: +49 (0) 381 498 - 5753
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Übersicht

Personalrat für wissenschaftliche Beschäftigte (WPR)

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Aktuelle Informationen

für wissenschaftliche Beschäftigte sowie studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte der Universität Rostock

Tarifrunde im öffentlichen Dienst der Länder Herbst 2023

Informationen zum aktuellen Stand der Tarifrunde finden Sie auf den Seiten der Gewerkschaften:

Warum ist die Tarifrunde für die Hochschulen wichtig?

Angesichts gestiegener Preise brauchen alle Beschäftigten dringend kräftige Tarifsteigerungen. An den Hochschulen kommt hinzu: Wer nur eine Teilzeitstelle hat, immer wieder Stellenlücken überbrücken oder Umzüge finanzieren muss, ist in besonderem Maße auf gute Löhne angewiesen. Die Gewerkschaften stellen sich auf sehr schwierige Verhandlungen ein, denn die Länder betonen hartnäckig, sie könnten sich Tarifsteigerungen wie bei den Beschäftigten des Bundes und der Kommunen keinesfalls leisten. Es könnte also Streiks geben. Dann wird es darauf ankommen, wie viele Kolleg*innen sich beteiligen – auch an den Hochschulen!

Wer wird am Verhandlungstisch sitzen?

An den Hochschulen gilt der Tarifvertrag der Länder (TV-L). Der TV-L wird auf Arbeitgeberseite durch die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) verhandelt. Mitglied in der TdL sind alle Bundesländer außer Hessen – in Hessen wird etwas später gesondert verhandelt. Verhandlungsführer der TdL ist in diesem Jahr der Hamburger Finanzsenator Andreas Dressel.

Verhandlungspartner auf der Gewerkschaftsseite ist die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die die Verhandlungsführung für die anderen DGB-Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, also auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), innehat.

Wie entstehen die Forderungen der Gewerkschaften?

Bis Ende September führte ver.di eine Beschäftigtenbefragung durch, an der sowohl Gewerkschaftsmitglieder als auch Nicht-Mitglieder teilnehmen konnten. Auf Basis der Umfrageergebnisse wurden durch die Tarifkommissionen der Fachbereiche und Ebenen in ver.di die Forderungen beschlossen. Die endgültige Fassung der Forderungen basiert auf dem Beschluss der Bundestarifkommission (BTK) für den öffentlichen Dienst am 11.10.2023.

Falls es zu Streiks kommt – darf ich dann auch streiken?

Voraussetzung für einen (legalen) Streik ist, dass eine verhandelnde Gewerkschaft dazu aufruft. Wenn es an Eurer Hochschule Streikaufrufe von GEW und/oder ver.di gibt, die Eure Personalgruppe mit zum Streik aufrufen, dürft Ihr also streiken – und der Arbeitgeber darf Euch hieraus nicht benachteiligen (Maßregelungsverbot). Aufgerufen werden können immer nur diejenigen Beschäftigten, die auch unter den Tarifvertrag fallen (oder für die die Gewerkschaften einen Tarifvertrag fordern). Auch wer nicht Gewerkschaftsmitglied ist, darf an einem Streik teilnehmen. Streikgeld erhalten allerdings nur Gewerkschaftsmitglieder.

Was hat es mit dem TVStud auf sich?

Dieses Jahr soll es in den Tarifverhandlungen auch um die studentischen Beschäftigten gehen. Das ist neu – denn die studentischen Beschäftigten sind von den Tarifverträgen des Öffentlichen Dienstes ausgenommen. 

Was passiert wann?

Am 11. Oktober 2023 beschloss die Bundestarifkommission von ver.di nach gemeinsamer Beratung mit Vertreter*innen der anderen beteiligten Gewerkschaften über die Forderungen an die Arbeitgeber. Verhandlungsauftakt war am 26. Oktober, weitere Verhandlungstermine sind bisher vereinbart für den 2./3. November und ab 7. Dezember 2023.

Wie kann ich mitmachen?

Über konkrete Aktionen der Gewerkschaften in der Tarifrunde wird an dieser Stelle Informiert werden.

Ansprechpartner:innen der Gewerkschaften vor Ort:

Zusätzliche Informationen und Links finden Sie unter

  • www.personalrat.uni-rostock.de > Rechtliche Grundlagen > Tarifrecht
  • www.personalrat.uni-rostock.de > Rechtliche Grundlagen > Gesetze und Verordnungen > Arbeitsrecht und Arbeitskampf

Ihre Personalräte
02.11.2023

Was tun, wenn die Arbeitsbelastung zu hoch wird?

Jeder einzelne Mitarbeiter (aber auch ein Team) hat das Recht, eine Gefährdungsanzeige zu verfassen. Laut Arbeitsschutzgesetz ist der einzelne Beschäftigte verpflichtet, Überlastungen dem Arbeitgeber anzuzeigen – vorausgesetzt aus der Überlastung ergibt sich eine Gefährdung der eigenen Gesundheit und Sicherheit oder eine Gefährdung anderer Personen. Sanktionen aufgrund einer Gefährdungsanzeige sind nicht zulässig.

Weitere Informationen und ein Musterschreiben finden Sie unter:

Gefährdungsanzeige

Herzlich Willkommen

Liebe wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, liebe studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte,

herzlich willkommen an der Universität Rostock! Wir, Ihre Interessenvertretung, freuen uns, Sie als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter begrüßen zu dürfen.

Zu Beginn Ihres neuen Arbeitsverhältnisses strömen viele Informationen auf Sie ein. Hier auf den Seiten der Personalräte finden Sie unter „Informationen“ Hinweise und Tipps für neue und auch erfahrene Beschäftigte; unter „Rechtliche Grundlagen“ finden Sie Gesetze, Dienstvereinbarungen, den TV-L und weitere tarifliche Regelungen. Spezielle Informationen des WPR für wissenschaftliche Beschäftigte, studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte haben wir auf diesen Seiten sowie weiterführend in der StudIP Gruppe für Sie zusammengestellt.

Die Aufgaben des Personalrats sind im Personalvertretungsgesetz M-V geregelt. Im Einzelnen zählen z.B. dazu:

  • Mitbestimmung in Personalangelegenheiten sowie sozialen und organisatorischen Angelegenheiten
    Achtung – Sonderregelung: Laut Personalvertretungsgesetz M-V (§68 Abs. 3) wird der Personalrat in Personalangelegenheiten von wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten nur dann zur Mitbestimmung hinzugezogen, wenn die Betroffenen es beantragen. Dieser Antrag (formlos, keine Begründung nötig) muss dem Dezernat für Personal und Personalentwicklung vorgelegt werden. Nur dann können wir Sie in Personalangelegenheiten vertreten.
  • Vertretung der Belange der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte im Rahmen der allgemeinen Aufgaben (Personalvertretungsgesetz M-V §76 i.V.m §61)
  • persönliche Beratungs- und Konfliktgespräche
  • Teilnahme an Personalgesprächen
  • Teilnahme an Bewerbungsgesprächen (siehe oben – Sonderregelung)
  • Führen von Erörterungs- und Dezernentengesprächen mit der Dienststelle zu mitbestimmungspflichtigen Anträgen

Gern sind die Personalratskolleginnen und -kollegen bereit, Sie bei Fragen und Problemen mit Rat und Tat zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Personalrat für die wissenschaftlich Beschäftigten (WPR)