Personalrat für wissenschaftliche Beschäftigte (WPR)

Vertritt auch die Belange der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte im Rahmen der allgemeinen Aufgaben

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Kontakt (WPR)

Geschäftsstelle der Personalräte
Doberaner Straße 115
18057 Rostock

Sekretariat (WPR)
Frau Klaudia Lünendonk
Tel.: +49 (0) 381 498 - 5751
wpruni-rostockde



Übersicht

Personalrat für wissenschaftliche Beschäftigte (WPR)

MiBaUR

Aktuelle Informationen

für wissenschaftliche Beschäftigte sowie studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte der Universität Rostock

Mitglied werden im WPR

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Die Wahlen für die Personalräte stehen vor der Tür – im Mai 2025 ist es soweit. Wir brauchen engagierte Kandidierende! Bisher gibt es nicht genug Interessierte für die Interessenvertretung des Wissenschaftlichen Personals. Nutzen Sie die Chance, sich aktiv für bessere Arbeitsbedingungen einzusetzen und Ihre Stimme einzubringen!
Informationen zur Arbeit im WPR finden Sie hier

Informationen für Bewerber:innen auf Stellenanzeigen der Universität Rostock

Bei Einreichen Ihrer Bewerbung

Die Aufgaben des Personalrats sind im Personalvertretungsgesetz M-V geregelt. Im Einzelnen zählen z.B. dazu die Mitbestimmung in Personalangelegenheiten sowie in sozialen und organisatorischen Angelegenheiten.

Im Land Mecklenburg-Vorpommern gibt es dabei für das wissenschaftliche Personal und seine Interessenvertretung WPR folgende wichtige Sonderregelung:

Laut Personalvertretungsgesetz M-V (§ 68 Abs. 3) wird der Personalrat in Personalangelegenheiten von wissenschaftlichen und künstlerischen Beschäftigten nur dann zur Mitbestimmung hinzugezogen, wenn die Betroffenen es beantragen.

Dieser Antrag kann denkbar einfach erfolgen, indem Sie im Bewerberportal das entsprechende Feld „Ich wünsche eine Beteiligung des Wissenschaftlichen Personalrates“ anklicken. Der WPR ist dann in den Auswahlprozess für diese Ausschreibung involviert.

Die Aufgabe des Personalrats ist die Prüfung der formalen Korrektheit des Verfahrens. Das geschieht durch Stellungnahme zur Vorauswahl (d.h. Auswahl der zum Bewerbungsgespräch einzuladenden Bewerber:innen), die Möglichkeit zur Teilnahme an den Gesprächen sowie Kenntnisnahme bzw. ggf.  Stellungnahme zur Auswahlentscheidung. Der WPR ist solange im Verfahren, wie es Bewerber:innen mit entsprechendem Antrag gibt. Wenn eine Person, die den Antrag auf Beteiligung des WPR gestellt hat, sich im Auswahlverfahren durchsetzt, wird für die Einstellung sowie die Eingruppierung und Stufenzuordnung ein Mitbestimmungsverfahren eigeleitet.

Zur Einordnung: All diese Schritte der Beteiligung von Personalräten sind im öffentlichen Dienst die Regel, allein beim wissenschaftlichen Personal gibt es in M-V und einigen anderen Bundesländern die Einschränkung, dass der Personalrat nur auf Antrag hinzugezogen wird.

Nach Vorliegen eines Einstellungsangebots

Wenn Sie sich im Auswahlverfahren durchgesetzt haben, erfolgt ein Angebot durch den Personalservice der Universität.

Bitte prüfen Sie dieses Angebot, d.h. die Angaben im Arbeitsvertrag (z.B. Arbeitszeitumfang, Dauer, Befristungsgrund, Eingruppierung und Erfahrungsstufe) und lassen Sie sich ggf. Details erklären. Das ist auch der Zeitpunkt, eigene Vorstellungen und Wünsche an den zukünftigen Arbeitgeber vorzubringen. Im Info-Heft der Personalräte wurden 2023 und 2024 Artikel veröffentlicht, in denen wir wesentliche Hinweise für diese wichtige Phase, insbesondere der Regelungen zu Erfahrungsstufe, geben:

  • „Vorsicht Stufe“ Artikel im Info-Heft der Personalvertretungen 3/2023
  • „Vorsicht Stufe – Damit Sie nicht stolpern“ Artikel im Info-Heft der Personalvertretungen 3/2024

Hinweis für Bewerber:innen mit Stipendienzeiten (Promotionsstipendium und ähnliche Förderungen)

Bei der Stufenzuordnung werden die Erfahrungen, die während der durch Stipendien finanzierten Forschung gesammelt wurden, nicht als einschlägige Berufserfahrung anerkannt. Das hat Folgen für die Zuordnung zur Erfahrungsstufe, wirkt sich also unmittelbar finanziell aus.  

Auf Nachfrage der Verwaltung der Universität beim Wissenschaftsministerium, das die Frage an das Finanzministerium weitergab, wurde dieses Vorgehen ausdrücklich als korrekt bestätigt.

Darüber wurde im Dienstleistungsportal (Intranet der UR) am 14.01.2025 informiert

Im letzten Absatz dieser Mitteilung wird über die Möglichkeit informiert, diese Zeiten als förderliche Zeiten anerkennen zu lassen. Dazu müssen Sie als Bewerber:in deutlich machen, dass Sie mit der angebotenen Stufe (ohne Anerkennung der Erfahrung aus Stipendienzeiten) nicht zufrieden sind und sich mit dem Gedanken tragen, das Einstellungsangebot nicht anzunehmen. Dann – und nur dann – gibt es die Möglichkeit der Anrechnung als förderliche Zeiten.

Nähere Details dazu finden Sie in den in 2) aufgeführten Artikeln.
Wichtiger Hinweis: Beide Artikel wurden vor der Auskunft aus dem Ministerium (Januar 2025) veröffentlicht, die klar abschlägige Rechtsauffassung war damals noch nicht bekannt.

Vielleicht ist aber auch dieser Hinweis irgendwann nicht mehr nötig. Der Gewerkschaft ver.di ist das Problem seit langem bewusst, eine konstruktive Lösung im Sinne der Stipendiendiat:innen – sprich Textänderung im TV-L – war aber bisher nicht möglich. Jetzt gibt es die Auskunft, dass das Finanzministerium M-V beabsichtigt, die Angelegenheit nochmals innerhalb der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL), also dem Verhandlungspartner auf Arbeitgeberseite, zu erörtern.

Sie haben noch Fragen oder generellen Beratungsbedarf?

Der WPR ist auch in der Bewerbungsphase für Sie da. Wir beantworten gern allgemeine Fragen zur Rechtslage und zum Bewerbungsprozess.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns nicht zu konkreten Bewerbungsverfahren und Auswahlprozessen äußern können.

Was tun, wenn die Arbeitsbelastung zu hoch wird?

Jeder einzelne Mitarbeiter (aber auch ein Team) hat das Recht, eine Gefährdungsanzeige zu verfassen. Laut Arbeitsschutzgesetz ist der einzelne Beschäftigte verpflichtet, Überlastungen dem Arbeitgeber anzuzeigen – vorausgesetzt aus der Überlastung ergibt sich eine Gefährdung der eigenen Gesundheit und Sicherheit oder eine Gefährdung anderer Personen. Sanktionen aufgrund einer Gefährdungsanzeige sind nicht zulässig.

Weitere Informationen und ein Musterschreiben finden Sie unter:

Gefährdungsanzeige

Herzlich Willkommen

Liebe wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, liebe studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte,

herzlich willkommen an der Universität Rostock! Wir, Ihre Interessenvertretung, freuen uns, Sie als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter begrüßen zu dürfen.

Zu Beginn Ihres neuen Arbeitsverhältnisses strömen viele Informationen auf Sie ein. Hier auf den Seiten der Personalräte finden Sie unter „Informationen“ Hinweise und Tipps für neue und auch erfahrene Beschäftigte; unter „Rechtliche Grundlagen“ finden Sie Gesetze, Dienstvereinbarungen, den TV-L und weitere tarifliche Regelungen. Spezielle Informationen des WPR für wissenschaftliche Beschäftigte, studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte haben wir auf diesen Seiten sowie weiterführend in der StudIP Gruppe für Sie zusammengestellt.

Die Aufgaben des Personalrats sind im Personalvertretungsgesetz M-V geregelt. Im Einzelnen zählen z.B. dazu:

  • Mitbestimmung in Personalangelegenheiten sowie sozialen und organisatorischen Angelegenheiten
    Achtung – Sonderregelung: Laut Personalvertretungsgesetz M-V (§68 Abs. 3) wird der Personalrat in Personalangelegenheiten von wissenschaftlich und künstlerisch Beschäftigten nur dann zur Mitbestimmung hinzugezogen, wenn die Betroffenen es beantragen. Dieser Antrag (formlos, keine Begründung nötig) muss dem Dezernat für Personal und Personalentwicklung vorgelegt werden. Nur dann können wir Sie in Personalangelegenheiten vertreten.
  • Vertretung der Belange der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte im Rahmen der allgemeinen Aufgaben (Personalvertretungsgesetz M-V §76 i.V.m §61)
  • persönliche Beratungs- und Konfliktgespräche
  • Teilnahme an Personalgesprächen
  • Teilnahme an Bewerbungsgesprächen (siehe oben – Sonderregelung)
  • Führen von Erörterungs- und Dezernentengesprächen mit der Dienststelle zu mitbestimmungspflichtigen Anträgen

Gern sind die Personalratskolleginnen und -kollegen bereit, Sie bei Fragen und Problemen mit Rat und Tat zu unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Personalrat für die wissenschaftlich Beschäftigten (WPR)