Logo der Personalräte

Kontakt

Geschäftsstelle der Personalräte
Doberaner Straße 115
18057 Rostock

Sekretariat
Tel.: +49 (0) 381 498 - 5751
Tel.: +49 (0) 381 498 - 5752
Tel.: +49 (0) 381 498 - 5756
Fax: +49 (0) 381 498 - 5753




Aktuelle Informationen

für alle Beschäftigten und Auszubildenden der Universität Rostock

Tarifrunde im öffentlichen Dienst der Länder Herbst 2023

Informationen zum aktuellen Stand der Tarifrunde finden Sie auf den Seiten der Gewerkschaften:

Warum ist die Tarifrunde für die Hochschulen wichtig?

Angesichts gestiegener Preise brauchen alle Beschäftigten dringend kräftige Tarifsteigerungen. An den Hochschulen kommt hinzu: Wer nur eine Teilzeitstelle hat, immer wieder Stellenlücken überbrücken oder Umzüge finanzieren muss, ist in besonderem Maße auf gute Löhne angewiesen. Die Gewerkschaften stellen sich auf sehr schwierige Verhandlungen ein, denn die Länder betonen hartnäckig, sie könnten sich Tarifsteigerungen wie bei den Beschäftigten des Bundes und der Kommunen keinesfalls leisten. Es könnte also Streiks geben. Dann wird es darauf ankommen, wie viele Kolleg*innen sich beteiligen – auch an den Hochschulen!

Wer wird am Verhandlungstisch sitzen?

An den Hochschulen gilt der Tarifvertrag der Länder (TV-L). Der TV-L wird auf Arbeitgeberseite durch die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) verhandelt. Mitglied in der TdL sind alle Bundesländer außer Hessen – in Hessen wird etwas später gesondert verhandelt. Verhandlungsführer der TdL ist in diesem Jahr der Hamburger Finanzsenator Andreas Dressel.

Verhandlungspartner auf der Gewerkschaftsseite ist die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die die Verhandlungsführung für die anderen DGB-Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, also auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), innehat.

Wie entstehen die Forderungen der Gewerkschaften?

Bis Ende September führte ver.di eine Beschäftigtenbefragung durch, an der sowohl Gewerkschaftsmitglieder als auch Nicht-Mitglieder teilnehmen konnten. Auf Basis der Umfrageergebnisse wurden durch die Tarifkommissionen der Fachbereiche und Ebenen in ver.di die Forderungen beschlossen. Die endgültige Fassung der Forderungen basiert auf dem Beschluss der Bundestarifkommission (BTK) für den öffentlichen Dienst am 11.10.2023.

Falls es zu Streiks kommt – darf ich dann auch streiken?

Voraussetzung für einen (legalen) Streik ist, dass eine verhandelnde Gewerkschaft dazu aufruft. Wenn es an Eurer Hochschule Streikaufrufe von GEW und/oder ver.di gibt, die Eure Personalgruppe mit zum Streik aufrufen, dürft Ihr also streiken – und der Arbeitgeber darf Euch hieraus nicht benachteiligen (Maßregelungsverbot). Aufgerufen werden können immer nur diejenigen Beschäftigten, die auch unter den Tarifvertrag fallen (oder für die die Gewerkschaften einen Tarifvertrag fordern). Auch wer nicht Gewerkschaftsmitglied ist, darf an einem Streik teilnehmen. Streikgeld erhalten allerdings nur Gewerkschaftsmitglieder.

Was hat es mit dem TVStud auf sich?

Dieses Jahr soll es in den Tarifverhandlungen auch um die studentischen Beschäftigten gehen. Das ist neu – denn die studentischen Beschäftigten sind von den Tarifverträgen des Öffentlichen Dienstes ausgenommen. 

Was passiert wann?

Am 11. Oktober 2023 beschloss die Bundestarifkommission von ver.di nach gemeinsamer Beratung mit Vertreter*innen der anderen beteiligten Gewerkschaften über die Forderungen an die Arbeitgeber. Verhandlungsauftakt war am 26. Oktober, weitere Verhandlungstermine sind bisher vereinbart für den 2./3. November und ab 7. Dezember 2023.

Wie kann ich mitmachen?

Über konkrete Aktionen der Gewerkschaften in der Tarifrunde wird an dieser Stelle Informiert werden.

Ansprechpartner:innen der Gewerkschaften vor Ort:

Zusätzliche Informationen und Links finden Sie unter

  • www.personalrat.uni-rostock.de > Rechtliche Grundlagen > Tarifrecht
  • www.personalrat.uni-rostock.de > Rechtliche Grundlagen > Gesetze und Verordnungen > Arbeitsrecht und Arbeitskampf

Ihre Personalräte
02.11.2023

Dienstleistungsportal der Universität Rostock

Aktuelle Neuigkeiten der Universität Rostock finden Sie im Dienstleistungsportal HIER .

Herzlich willkommen

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

Personalräte sowie  Jugend- und Ausbildungsvertretung bieten Möglichkeit zur spezifischen Wahrnehmung Ihrer Interessen als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Personalbereich bei unserem Arbeitgeber Universität Rostock. Durch Gesetze des Bundes und des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind Ihre Rechte und unsere Möglichkeiten festgeschrieben. Diese Seiten sollen Ihnen Informationen bieten und Sie anregen, bewusster Ihre Rechte zu nutzen.

Personalräte können nur handeln, wenn sie über die notwendigen Informationen verfügen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, kommen Sie mit Ihren Problemen rechtzeitig zu uns, Sie haben ein Recht darauf. Die Personalräte sind selbstverständlich zur Vertraulichkeit verpflichtet. In Zusammenarbeit mit der Dienststellenleitung haben wir die Aufgabe, den Betriebsfrieden zu sichern. Neben den Belangen des Einzelnen müssen wir die Interessen der Gesamtheit der Mitarbeiter berücksichtigen.