Personalrat für wissenschaftliche Beschäftigte (WPR)

Vertritt auch die Belange der studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte im Rahmen der allgemeinen Aufgaben

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Geschäftsstelle der Personalräte
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18057 Rostock

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Tel.: +49 (0) 381 498 - 5751
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Übersicht



Informationen

für wissenschaftliche Beschäftigte sowie studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte der Universität Rostock

Tarifrunde im öffentlichen Dienst der Länder Herbst 2023

Informationen zum aktuellen Stand der Tarifrunde finden Sie auf den Seiten der Gewerkschaften:

Warum ist die Tarifrunde für die Hochschulen wichtig?

Angesichts gestiegener Preise brauchen alle Beschäftigten dringend kräftige Tarifsteigerungen. An den Hochschulen kommt hinzu: Wer nur eine Teilzeitstelle hat, immer wieder Stellenlücken überbrücken oder Umzüge finanzieren muss, ist in besonderem Maße auf gute Löhne angewiesen. Die Gewerkschaften stellen sich auf sehr schwierige Verhandlungen ein, denn die Länder betonen hartnäckig, sie könnten sich Tarifsteigerungen wie bei den Beschäftigten des Bundes und der Kommunen keinesfalls leisten. Es könnte also Streiks geben. Dann wird es darauf ankommen, wie viele Kolleg*innen sich beteiligen – auch an den Hochschulen!

Wer wird am Verhandlungstisch sitzen?

An den Hochschulen gilt der Tarifvertrag der Länder (TV-L). Der TV-L wird auf Arbeitgeberseite durch die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) verhandelt. Mitglied in der TdL sind alle Bundesländer außer Hessen – in Hessen wird etwas später gesondert verhandelt. Verhandlungsführer der TdL ist in diesem Jahr der Hamburger Finanzsenator Andreas Dressel.

Verhandlungspartner auf der Gewerkschaftsseite ist die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die die Verhandlungsführung für die anderen DGB-Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes, also auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), innehat.

Wie entstehen die Forderungen der Gewerkschaften?

Bis Ende September führte ver.di eine Beschäftigtenbefragung durch, an der sowohl Gewerkschaftsmitglieder als auch Nicht-Mitglieder teilnehmen konnten. Auf Basis der Umfrageergebnisse wurden durch die Tarifkommissionen der Fachbereiche und Ebenen in ver.di die Forderungen beschlossen. Die endgültige Fassung der Forderungen basiert auf dem Beschluss der Bundestarifkommission (BTK) für den öffentlichen Dienst am 11.10.2023.

Falls es zu Streiks kommt – darf ich dann auch streiken?

Voraussetzung für einen (legalen) Streik ist, dass eine verhandelnde Gewerkschaft dazu aufruft. Wenn es an Eurer Hochschule Streikaufrufe von GEW und/oder ver.di gibt, die Eure Personalgruppe mit zum Streik aufrufen, dürft Ihr also streiken – und der Arbeitgeber darf Euch hieraus nicht benachteiligen (Maßregelungsverbot). Aufgerufen werden können immer nur diejenigen Beschäftigten, die auch unter den Tarifvertrag fallen (oder für die die Gewerkschaften einen Tarifvertrag fordern). Auch wer nicht Gewerkschaftsmitglied ist, darf an einem Streik teilnehmen. Streikgeld erhalten allerdings nur Gewerkschaftsmitglieder.

Was hat es mit dem TVStud auf sich?

Dieses Jahr soll es in den Tarifverhandlungen auch um die studentischen Beschäftigten gehen. Das ist neu – denn die studentischen Beschäftigten sind von den Tarifverträgen des Öffentlichen Dienstes ausgenommen. 

Was passiert wann?

Am 11. Oktober 2023 beschloss die Bundestarifkommission von ver.di nach gemeinsamer Beratung mit Vertreter*innen der anderen beteiligten Gewerkschaften über die Forderungen an die Arbeitgeber. Verhandlungsauftakt war am 26. Oktober, weitere Verhandlungstermine sind bisher vereinbart für den 2./3. November und ab 7. Dezember 2023.

Wie kann ich mitmachen?

Über konkrete Aktionen der Gewerkschaften in der Tarifrunde wird an dieser Stelle Informiert werden.

Ansprechpartner:innen der Gewerkschaften vor Ort:

Zusätzliche Informationen und Links finden Sie unter

  • www.personalrat.uni-rostock.de > Rechtliche Grundlagen > Tarifrecht
  • www.personalrat.uni-rostock.de > Rechtliche Grundlagen > Gesetze und Verordnungen > Arbeitsrecht und Arbeitskampf

Ihre Personalräte
02.11.2023

Was tun, wenn die Arbeitsbelastung zu hoch wird?

Jeder einzelne Mitarbeiter (aber auch ein Team) hat das Recht, eine Gefährdungsanzeige zu verfassen. Laut Arbeitsschutzgesetz ist der einzelne Beschäftigte verpflichtet, Überlastungen dem Arbeitgeber anzuzeigen – vorausgesetzt aus der Überlastung ergibt sich eine Gefährdung der eigenen Gesundheit und Sicherheit oder eine Gefährdung anderer Personen. Sanktionen aufgrund einer Gefährdungsanzeige sind nicht zulässig.

Weitere Informationen und ein Musterschreiben finden Sie unter:

Gefährdungsanzeige

Motivierende und demotivierende Faktoren im Arbeitsalltag, Umfrage des WPR, 2010

Motivierende und demotivierende Faktoren im Arbeitsalltag

Befragung der wissenschaftlich Beschäftigten und Promovierenden der Universität Rostock durch den Personalrat für die wissenschaftlich Beschäftigten

Das Ziel dieser Umfrage war es, die Zufriedenheit bzw. motivierende und demotivierende Faktoren bei Arbeitsinhalt und Arbeitsbedingungen der wissenschaftlich Beschäftigten zu ermitteln. Weiterhin wurden Meinungen zu Fort- und Weiterbildung und Gremienarbeit eingeholt und außerdem die berufliche und persönliche Situation sowie allgemeine Angaben erfasst. 

Bericht zur Umfrage

Weitere Informationen zu den Themen der Umfrage (Links)

Informationsmaterial

für wissenschaftliche Beschäftigte sowie studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte der Universität Rostock

Archiv ausgewählter Informationsmaterialien

für wissenschaftliche Beschäftigte sowie studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte der Universität Rostock

  • WPR-Info202110.pdf399 KBErläuterungen des WPR zum Handlungsrahmen Präsenzlehre im Wintersemester 2021/22, Oktober 2021
  • Infoblatt-20130923-AuszuegeZVfgHS.pdf135 KBWas ist bei Ihnen schon angekommen? - Auszüge aus der Zielvereinbarung zur Erlangung des Zertifikats zum audit familiengerechte hochschule (23.09.2013)
  • Flugblatt-Bfb-BAG_wisszeitg-2011-06.pdf212 KBBAG Urteil gegen den Missbrauch des WissZeitVG!; ver.di - Information zum Arbeitsrecht, Oktober 2011; Urteil BAG 7 AZR 827/09 des Bundesarbeitsgerichtes unter [http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&Datum=2011-6-1&nr=15460&pos=2&anz=3]
  • Infoblatt-20110610-Arbeitsbedingungen.pdf41 KBMacht die Arbeit Spass? Alles OK am Arbeitsplatz? - Aufruf zu Vorschlägen für einen Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Rostock (10.06.2011)
  • Infoblatt-20110530-TabellenabsenkungsbetragLehrer.pdf38 KBGleichbehandlung für wissenschaftliche Mitarbeiter - Geltendmachung eines Anspruches auf Rückzahlung gem. §37 TV-L für wissenschaftliche Mitarbeiter mit Schwerpunkt Lehre (ehemals Lehrkräfte für besondere Aufgaben) (31.05.2011)