Informationen für Bewerber:innen auf Stellenanzeigen der Universität Rostock

Bei Einreichen Ihrer Bewerbung

Die Aufgaben des Personalrats sind im Personalvertretungsgesetz M-V geregelt. Im Einzelnen zählen z.B. dazu die Mitbestimmung in Personalangelegenheiten sowie in sozialen und organisatorischen Angelegenheiten.

Im Land Mecklenburg-Vorpommern gibt es dabei für das wissenschaftliche Personal und seine Interessenvertretung WPR folgende wichtige Sonderregelung:

Laut Personalvertretungsgesetz M-V (§ 68 Abs. 3) wird der Personalrat in Personalangelegenheiten von wissenschaftlichen und künstlerischen Beschäftigten nur dann zur Mitbestimmung hinzugezogen, wenn die Betroffenen es beantragen.

Dieser Antrag kann denkbar einfach erfolgen, indem Sie im Bewerberportal das entsprechende Feld „Ich wünsche eine Beteiligung des Wissenschaftlichen Personalrates“ anklicken. Der WPR ist dann in den Auswahlprozess für diese Ausschreibung involviert.

Die Aufgabe des Personalrats ist die Prüfung der formalen Korrektheit des Verfahrens. Das geschieht durch Stellungnahme zur Vorauswahl (d.h. Auswahl der zum Bewerbungsgespräch einzuladenden Bewerber:innen), die Möglichkeit zur Teilnahme an den Gesprächen sowie Kenntnisnahme bzw. ggf.  Stellungnahme zur Auswahlentscheidung. Der WPR ist solange im Verfahren, wie es Bewerber:innen mit entsprechendem Antrag gibt. Wenn eine Person, die den Antrag auf Beteiligung des WPR gestellt hat, sich im Auswahlverfahren durchsetzt, wird für die Einstellung sowie die Eingruppierung und Stufenzuordnung ein Mitbestimmungsverfahren eigeleitet.

Zur Einordnung: All diese Schritte der Beteiligung von Personalräten sind im öffentlichen Dienst die Regel, allein beim wissenschaftlichen Personal gibt es in M-V und einigen anderen Bundesländern die Einschränkung, dass der Personalrat nur auf Antrag hinzugezogen wird.

Nach Vorliegen eines Einstellungsangebots

Wenn Sie sich im Auswahlverfahren durchgesetzt haben, erfolgt ein Angebot durch den Personalservice der Universität.

Bitte prüfen Sie dieses Angebot, d.h. die Angaben im Arbeitsvertrag (z.B. Arbeitszeitumfang, Dauer, Befristungsgrund, Eingruppierung und Erfahrungsstufe) und lassen Sie sich ggf. Details erklären. Das ist auch der Zeitpunkt, eigene Vorstellungen und Wünsche an den zukünftigen Arbeitgeber vorzubringen. Im Info-Heft der Personalräte wurden 2023 und 2024 Artikel veröffentlicht, in denen wir wesentliche Hinweise für diese wichtige Phase, insbesondere der Regelungen zu Erfahrungsstufe, geben:

  • „Vorsicht Stufe“ Artikel im Info-Heft der Personalvertretungen 3/2023
  • „Vorsicht Stufe – Damit Sie nicht stolpern“ Artikel im Info-Heft der Personalvertretungen 3/2024

Hinweis für Bewerber:innen mit Stipendienzeiten (Promotionsstipendium und ähnliche Förderungen)

Bei der Stufenzuordnung werden die Erfahrungen, die während der durch Stipendien finanzierten Forschung gesammelt wurden, nicht als einschlägige Berufserfahrung anerkannt. Das hat Folgen für die Zuordnung zur Erfahrungsstufe, wirkt sich also unmittelbar finanziell aus.  

Auf Nachfrage der Verwaltung der Universität beim Wissenschaftsministerium, das die Frage an das Finanzministerium weitergab, wurde dieses Vorgehen ausdrücklich als korrekt bestätigt.

Darüber wurde im Dienstleistungsportal (Intranet der UR) am 14.01.2025 informiert

Im letzten Absatz dieser Mitteilung wird über die Möglichkeit informiert, diese Zeiten als förderliche Zeiten anerkennen zu lassen. Dazu müssen Sie als Bewerber:in deutlich machen, dass Sie mit der angebotenen Stufe (ohne Anerkennung der Erfahrung aus Stipendienzeiten) nicht zufrieden sind und sich mit dem Gedanken tragen, das Einstellungsangebot nicht anzunehmen. Dann – und nur dann – gibt es die Möglichkeit der Anrechnung als förderliche Zeiten.

Nähere Details dazu finden Sie in den in 2) aufgeführten Artikeln.
Wichtiger Hinweis: Beide Artikel wurden vor der Auskunft aus dem Ministerium (Januar 2025) veröffentlicht, die klar abschlägige Rechtsauffassung war damals noch nicht bekannt.

Vielleicht ist aber auch dieser Hinweis irgendwann nicht mehr nötig. Der Gewerkschaft ver.di ist das Problem seit langem bewusst, eine konstruktive Lösung im Sinne der Stipendiendiat:innen – sprich Textänderung im TV-L – war aber bisher nicht möglich. Jetzt gibt es die Auskunft, dass das Finanzministerium M-V beabsichtigt, die Angelegenheit nochmals innerhalb der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL), also dem Verhandlungspartner auf Arbeitgeberseite, zu erörtern.

Sie haben noch Fragen oder generellen Beratungsbedarf?

Der WPR ist auch in der Bewerbungsphase für Sie da. Wir beantworten gern allgemeine Fragen zur Rechtslage und zum Bewerbungsprozess.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns nicht zu konkreten Bewerbungsverfahren und Auswahlprozessen äußern können.