Dein Personalrat für wissenschaftlich Beschäftigte (WPR)vertritt innerhalb der Universität deine Interessen, achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und hilft bei Problemen des wissenschaftlichen Personals (vor, während oder nach der Promotion, auf einer Haushalts- oder einer Projektstelle, befristet oder unbefristet) sowie aller studentischen/ wissenschaftlichen Hilfskräfte und Tutorinnen und Tutoren innerhalb der Universität.
Wir achten auf die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und unterstützen bei Fragen oder Problemen im Arbeitsalltag.
Ihr könnt euch beispielsweise an uns wenden bei Fragen zu
👉 Arbeitsrecht
👉 Urlaubsplanung und Arbeitszeitregelungen
👉 Rechten und Pflichten im Arbeitsverhältnis
👉 Konflikten am Arbeitsplatz
In personellen Angelegenheiten wird der Wissenschaftliche Personalrat (WPR) nur dann eingeschaltet, wenn wissenschaftliche Beschäftigte dies selbst einfordern. Anders als bei anderen Beschäftigten ist die Beteiligung also nicht automatisch geregelt – ein klarer Nachteil im Gesetz. Deshalb gilt: Traut Euch, den WPR einzubeziehen! Nur so können wir Eure Interessen wirksam vertreten.
