Kurzinformationen zu
Die Dienstvereinbarung ist eine Art und Weise zur Ausübung der Mitbestimmung und steht gleichwertig neben den Mitbestimmungsrechten des Personalrats (BVerwG vom 09.12.1992). In einer Dienstvereinbarung wird eine generelle Regelung für einen ganz bestimmten Sachverhalt zwischen Personalrat und Dienststelle vereinbart. Es wird die Rechtsbeziehung zwischen der Dienststelle und den Beschäftigten oder im geregelten Anwendungsbereich die Handhabung innerdienstlicher Angelegenheiten geregelt.
Quelle: www.weka.de (externer Link)
Eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Personalrat kann auch formlos getroffen werden (Regelungsabrede oder Dienstabsprache). Dies kann sich anbieten, wenn schnell gehandelt werden muss. Es ist auch denkbar, schriftlich eine Regelungsabrede oder Dienstabsprache zu vereinbaren. Die Regelungsabrede wird als schuldrechtlicher Vertrag zwischen Arbeitgeber und Personalrat angesehen. Sie wirkt nur zwischen Arbeitgeber und Personalrat und hat keine normative Wirkung auf den Inhalt der einzelnen Arbeitsverhältnisse.
Quelle: BAT-Grundlagen / 5.2.6.5 Regelungsabrede/Dienstabsprache | TVöD Office Professional | Öffentlicher Dienst | Haufe (externer Link)
Dienstabsprachen
Übersicht der Dienstabsprachen
an der Universität Rostock
- Dienstabsprache_Urlaub_202309.pdf123 KBDienstabsprache über die Umsetzung der Mitbestimmung bei Ablehnen eines Urlaubsantrags, Sept. 2023
